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Datum :
28-03-2003
Taal :
Duits
Grootte :
1 pagina
Sectie :
Wetgeving
Bron :
Numac 2003000014
Auteur :
Föderaler Öffentlicher Dienst Inneres

Originele tekst :

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Disziplinarrat für Integrierte Polizei Deutschsprachige Kammer Bewerberaufruf (m/w)
Der Ministern der Innern gibt einen Bewerberaufruf für die Funktion des ordentlichen oder stellvertretenden externen Beisitzers in der deutschsprachigen Kammer des Disziplinarrats für die Polizeidienste heraus.
Der disziplinarrat für die Politzeidienste ist ein per Gesetz eingerichtetes ständiges Organ.
Der Disziplinarrat ist eingerichtet worden durch das Gesetz vom 13. Mai 1999 Gesetz zur Festlegung des Disziplinarstatuts der Personalmitglieder der Polizeidienste (Belgisches Staatsblatt vom 16. Juni 1999; deutsche Übersetzung : (Belgisches Staatsblatt vom 19. April 2000), abgeändert unter anderem durch das Gesetz vom 31. Mai 2001 (Belgisches Staatsblatt vom 19. Juni 2001; deutsche Übersetzung : Belgisches Staatsblatt vom 3. Augustus 2002). der Disziplinarrat ist zuständig für die föderale Polizei und für die Korps der lokalen Polizei, sowohl für das Einsatzpersonal als auch für das Verwaltungs- und Logistikpersonal, und befindet über Anträge auf Neuüberprüfung gegen Vorschläge schwerer Disziplinarstrafen.
Bei einem der drei Mitglieder jeder Kammer handelt es sich um eine vom Minister des Innern bestimmte Person. Es gibt Amtsinhaber und Ersatzmitglieder. Der Disziplinarrat besteht aus niederländischsprachigen und französischsprachigen Kammern und einer deutschsprachigen Kammer. Im Gesetz ist eine Regelung für Fahrtkosten und Anwesenheitsgelder vorgesehen. Es handelt sich um eine Teilzeitfunktion.
Die Bewerber müssen folgendem Profil entsprechen :
- die belgische Staantsangehörigkeit besitzen,
- im Besitz der bürgerlichen und politischen Rechte sein,
- von tadelloser Führung sein,
- eine für die Mitgliedschaft im Disziplinarrat relevante berufliche oder wissenchaftliche Erfahrung vorweisen,
- weder Magistrat des gerichtlichen Standes sein, noch dem Personal der föderalen Polizei oder einem Korps der Gemeindepolizei oder der lokalen Polizei sein (weil aus diesen Kategorien von Personen bereits der Vorsitzende und andere Beisitzer gewählt werden), noch einem Kabinett eines Ministers oder Staatssekretärs der föderalen Regierung angehören,
- während eines näher zu bestimmenden Zeitraums von ungefähr drei Jahren im Schnitt mindestens einen halben Tag pro Monat verfügbar sein,
- keine andere Befugnis aufgrund des Gesetzes vom 13. Mai 1999 innehaben (Disziplinarbehörde oder Beamter, der bei der Ausübung der Befugnisse der darin erwähnten Disziplinarbehörden mitwirkt) oder in einer anderen Weise mit der Disziplinarrechtsprechung über Mitglieder der Polizeidienste in Anwendung des Gesetzes zu tun haben,
- der entsprechenden Sprachrolle angehören oder die Kenntnis der Sprache, in der das Verfahren durchgeführt wird, nämlich des Deutschen, nachweisen können.
Vorbehaltlich einer anders lautenden Bestimmung im Bewerbungsbrief wird bei jedem Bewerber davon ausgegangen, dass er sich sowohl für eine Stelle als Amtsinhaber als auch für eine Stelle als Ersatzmitglied bewirbt.
Die Anmeldung erfolgt durch Einreichen einer schriftlichen Bewerbung unter Beifügung eines ausführlichen Lebenslaufs, eines Leumundszeugnisses ulnd einer schriftlichen Vorstellung, aus der die besondere Motivation hervorgeht.
Die Bewerbungen müssen per Einschreibebrief an den Minister des Innern, Koningsstraat 60-62 in 1000 Brüssel gerichtet werden.