Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 und 04 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017

Datum :
21-12-2017
Taal :
Duits Frans Nederlands
Grootte :
1 pagina
Sectie :
Wetgeving
Bron :
Numac 2018200948
Auteur :
Öffentlicher Dienst Der Wallonie

Originele tekst :

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Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,
Der Minister für Landwirtschaft, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten, Tourismus, Denkmalschutz, und Vertreter bei der Großregion,
Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, Artikel 26;
Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017, Artikel 19;
Aufgrund des Dekrets vom 12. Juli 2017 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017;
Aufgrund des Dekrets vom 13. Dezember 2017 zur zweiten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017;
Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 14. Dezember 2017;
Aufgrund der am 8. Dezember 2017 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;
In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 31.10 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, um dem Mangel an Verpflichtungsermächtigungen für diesen Basisartikel abzuhelfen,
Beschließen:
Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 163.000 EUR vom Programm 04 des Organisationsbereichs 15 auf das Programm 02 desselben Organisationsbereichs übertragen.
Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 02 und 04 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017 wird wie folgt abgeändert:
(in Tausend EUR)

Basisartikel Ursprüngliche Mittel nach der 2. Haushaltsanpassung Übertragung Angepasste Mittel
   VE AE VE AE VE AE
OB 15 31.10.02 90 853 + 163 - 253 853
OB 15 12.03.04 876 752 - 163 - 713 752

Art. 3 - Der vorliegende Erlass wird dem Wallonischen Parlament, dem Rechnungshof, der Finanzinspektion, der Kanzlei des Öffentlichen Dienstes der Wallonie und der ressortübergreifenden Generaldirektion Haushalt, Logistik und Informations- und Kommunikationstechnologie übermittelt.
Art. 4 - Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Namur, den 21. Dezember 2017
J.-L. CRUCKE
R. COLLIN