19.05.2015 - Verordnung (EU) 2015/804
- Sectie :
- Regelgeving
- Type :
- European regulation
- Subdomein :
- Fiscal Discipline
Samenvatting :
Zoll - Kombinierte Nomenklatur - Unterposition 6307 90 98 und 8431 31 00 position 8428
Originele tekst :
Fisconet
plus Version 5.9.23
Service Public Federal Finances |
||||||||||||||||||||||||||
|
19.05.2015 - Verordnung (EU) 2015/804
Document
Search in text:
Properties
Document type : European regulation Title : 19.05.2015 - Verordnung (EU) 2015/804 Document date : 19/05/2015 Keywords : 2015/804 / kombinierte Nomenklatur / KN / 6307 90 98 / Sitz von Textilien / 8431 31 00 / 8428 / Aufzüge, Hebevorrichtungen / andere konfektionierte Spinnstoffware Document language : DE Name : 19.05.2015 - Verordnung (EU) 2015/804 Version : 1
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/804 DER KOMMISSION vom 19. Mai 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a, in Erwägung nachstehender Gründe:
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1 Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Code eingereiht.
Artikel 2 Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können gemäß Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 für einen Zeitraum von drei Monaten ab Inkrafttreten dieser Verordnung weiterverwendet werden.
Artikel 3 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 19. Mai 2015 Für die Kommission, Im Namen des Präsidenten, Heinz ZOUREK Generaldirektor für Steuern und Zollunion
(1) ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1. (2) Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302 vom 19.10.1992, S. 1).
ANHANG
(1) Die Abbildungen dienen nur zur Information.
|
||||||||||||||||||||||||||