Der Gerichtshof erkennt für Recht:
Artikel 504 des Zivilgesetzbuches, vor seiner Aufhebung durch Artikel 119 des Gesetzes vom 17. März 2013 zur Reform der Regelungen in Sachen Handlungsunfähigkeit und zur Einführung eines neuen, die Menschenwürde wahrenden Schutzstatus, verstößt gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, wenn er dazu führt, dass eine Klage der Erben auf Nichtigerklärung eines Rechtsgeschäfts einer inzwischen verstorbenen Person auf der Grundlage der Demenz dieser Person zulässig ist, wenn vor ihrem Ableben ein Antrag auf Entmündigung hinterlegt worden ist, aber nicht, wenn ein Antrag auf Bestellung eines vorläufigen Verwalters wegen Geistesstörung eingereicht worden ist.
Arrest :
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