Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 28 April 2011 (België). RG 58/2011

Datum :
28-04-2011
Taal :
Duits Frans Nederlands
Grootte :
1 pagina
Sectie :
Rechtspraak
Bron :
Justel D-20110428-3
Rolnummer :
58/2011

Samenvatting :

Der Hof bewilligt die Klagerücknahme.

Arrest :

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Der Verfassungsgerichtshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden R. Henneuse und M. Bossuyt, und den Richtern J.-P. Moerman, E. Derycke, J. Spreutels, T. Merckx-Van Goey und P. Nihoul, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden R. Henneuse,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

I. Gegenstand der Klage und Verfahren

Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 26. Juni 2010 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 28. Juni 2010 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob die « Groupe Bruxelles Lambert » AG, mit Gesellschaftssitz in 1000 Brüssel, avenue Marnix 24, Klage auf Nichtigerklärung von Artikel 205 § 3 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, eingefügt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21. Dezember 2009 zur Festlegung steuerrechtlicher und sonstiger Bestimmungen (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 31. Dezember 2009, zweite Ausgabe).

(...)

II. In rechtlicher Beziehung

1. Mit am 8. Februar 2011 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief hat die klagende Partei dem Hof mitgeteilt, dass sie ihre Klage zurücknehme.

Die klagende Partei ist der Ansicht, dass sie in Anbetracht des Gegenerwiderungsschriftsatzes des Ministerrates, der darin enthaltenen Begründung sowie des beigelegten Gesetzesvorentwurfs kein Interesse an der Fortführung des vor dem Hof eingeleiteten Verfahrens auf Nichtigerklärung mehr habe.

2. Nichts hindert den Hof daran, die Klagerücknahme zu bewilligen.

Aus diesen Gründen:

Der Hof

bewilligt die Klagerücknahme.

Verkündet in französischer, niederländischer und deutscher Sprache, gemäss Artikel 65 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof, in der öffentlichen Sitzung vom 28. April 2011.

Der Kanzler,

P.-Y. Dutilleux.

Der Vorsitzende,

R. Henneuse.