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Datum :
11-07-2008
Taal :
Duits Frans
Grootte :
3 pagina's
Sectie :
Wetgeving
Bron :
Numac 2008202467
Auteur :
Ministerium Der Wallonischen Region

Originele tekst :

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Beförderung durch Aufstieg in die höhere Stufe
Versetzung auf Antrag eines Bediensteten. - Bewerberaufruf
Gemäss den Bestimmungen des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes (Artikel 15 § 2) werden Stellen der Stufe 2 im Ministerium der Wallonischen Region, die am 24. April, 15. Mai und 20. Juni 2008 für offen erklärt worden sind, für die Beförderung durch Aufstieg in die höhere Stufe (38 Stellen) und für die Versetzung auf Antrag von Bediensteten, die dem Stellenplan des Ministeriums der Wallonischen Region nicht angehören (55 Stellen), vorgeschlagen.
Sie werden ebenfalls den Bediensteten vorgeschlagen, die dem Stellenplan der Wallonischen Region angehören, und von dem Aufstieg in die höhere Stufe oder die Versetzung auf Antrag betroffen sind.
Die Bewerbungen werden so überprüft, dass die Stellen in der Reihenfolge der folgenden Verfahren besetzt werden:
- Beförderung durch Aufstieg in die höhere Stufe innerhalb des Ministeriums der Wallonischen Region (MWR);
- Versetzung auf Antrag eines Bediensteten, der dem Ministerium der Wallonischen Region angehört;
- Beförderung durch Aufstieg in die höhere Stufe ausserhalb des Ministeriums der Wallonischen Region (MWR);
- Versetzung auf Antrag eines Bediensteten, der dem Ministerium der Wallonischen Region nicht angehört.
1) Vom vorliegenden Aufruf betroffene Personen:
Vorliegender Aufruf ist den statutarischen Bediensteten vorbehalten, die im Wallonischen Ministerium für Ausrüstung und Transportwesen oder in einer Einrichtung öffentliches Interesses, deren Personal dem Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes untersteht, endgültig beschäftigt sind.
2) Bedingungen für den Zugang zu jeder Stelle:
Um im Rahmen des vorliegenden Verfahrens Anspruch auf eine Beförderung oder Versetzung erheben zu können, muss der Bedienstete folgenden Bedingungen genügen, die am Tag, an dem die Stelle für offen erklärt wird, d.h. je nach Fall entweder am 24. April 2008, am 15. Mai 2008 oder am 20. Juni 2008 und am Tag der Beförderung oder Versetzung erfüllt werden müssen:
1° Für den Aufstieg in die höhere Stufe:
a) eine Prüfung im Wettbewerbsverfahren für den Ausstieg in die höhere Stufe für die betreffende Stufe und den betreffenden Beruf bestanden haben;
b) eine günstige Bewertung erhalten haben;
c) nicht unter der Wirkung einer endgültigen und nicht gelöschten Disziplinarstrafe sein;
d) sich nicht in einer Dienststellung befinden, die nicht erlaubt, die Rechte auf Beförderung geltend zu machen (Zurdispositionstellung aus persönlichen Gründen,...);
e) für die Stellen, die eine mit einer bestimmten Gefahr verbundene Tätigkeit aufweisen oder als Sicherheitsposten gelten, bei der vom SPMT durchgeführten vorherigen Gesundheitsuntersuchung als geeignet anerkannt worden sein;
f) für die Stellen, die vorrangig einer behinderten Person zugewiesen werden müssen, müssen die betreffenden Bediensteten die in Artikel 82 1° bis 6° des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes vorgesehenen Bedingungen erfüllen.
2° Für die Versetzung auf Antrag des Bediensteten:
a) Inhaber eines Dienstgrads der betroffenen Stufe sein;
b) dem für die für offen erklärte Stelle verlangten Beruf angehören;
c) sich nicht in einer Dienststellung befinden, die nicht erlaubt, die Rechte auf Versetzung geltend zu machen (Zurdispositionstellung aus persönlichen Gründen,...).
d) keine Versetzung innerhalb der zwei Jahre vor dem Antrag erhalten haben;
e) nicht einer Führungsstelle zugewiesen sein;
f) für die Stellen, die eine mit einer bestimmten Gefahr verbundene Tätigkeit aufweisen oder als Sicherheitsposten gelten, bei der vom SPMT durchgeführten vorherigen Gesundheitsuntersuchung als geeignet anerkannt worden sein;
g) für die Stellen, die vorrangig einer behinderten Person zugewiesen werden müssen, müssen die betreffenden Bediensteten die in Artikel 82 1° bis 6° des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes vorgesehenen Bedingungen erfüllen.
3) Wichtige Bemerkungen:
Unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Sprachengebrauch in den Dienststellen der Wallonischen Regierung müssen die Bediensteten, die sich um Stellen der französischen Sprache bewerben, über den Beweis der Kenntnis der französischen Sprache verfügen, und müssen die Bediensteten, die sich um Stellen der deutschen Sprache bewerben, über den Beweis der Kenntnis der deutschen Sprache verfügen. Dieser Beweis kann nur durch die Sprache des Diploms oder durch eine vom SELOR/SPR ausgestellte Bescheinigung erbracht werden.
Ein Bediensteter, der die in Artikel 82, 1° bis 6° des Kodex vorgesehenen Bedingungen nicht erfüllt, kann sich um eine Stelle bewerben, die vorrangig einer behinderten Person zugewiesen werden muss. Seine Bewerbung kann jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn die Stelle am Abschluss der verschiedenen Verfahren (intern, extern, und Anwerbung) keiner behinderten Person zugewiesen worden ist.
Der Beamte, der soziale oder familiäre Gründe zur Unterstützung seines Antrags auf Versetzung anführen möchte, muss unbedingt den zu diesem Zweck unter Punkt IV des Bewerbungsschreibens angeführten Vermerk ankreuzen. In diesem Fall übermittelt das Generalsekretariat dieses Bewerbungsschreiben dem Sozialdienst. Gemäss den Bestimmungen des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes wird der Bedienstete, dem ggf. eine Person seiner Wahl beisteht, durch den Sozialdienst angehört, welcher innerhalb eines Monats nach dem Antrag ein begründetes Gutachten zu Händen von dem Generalsekretär abgibt.
Die Stellen werden in der folgenden Reihenfolge zugeteilt:
1) Aufstieg in die höhere Stufe: aufgrund des Datums des Abschlussprotokolls der Wettbewerbe, wobei mit dem ältesten Datum angefangen wird, und für jeden Wettbewerb gemäss der jeweiligen Einstufung der Laureaten;
2) Stellen, die nicht durch Aufstieg zugeteilt werden: die Versetzung wird dem Bediensteten mit dem höchsten Dienstrang, der das höchste Dienstalter hat, gewährt. Wenn soziale oder familiäre Gründe geltend gemacht werden, so ist die Bewerbung des Bediensteten, dessen Gründe als gerechtfertigt gewertet werden, vorrangig.
Die Beförderung oder die Versetzung wird am ersten Tag des Monats nach dem Beschluss oder am ersten Tag des Monats nach dem Datum, an dem die Stelle nicht mehr effektiv besetzt ist, in Wirkung treten.
4) Vorgeschriebene Form und Frist für die Einreichung der Bewerbungen.
Das Bewerbungsschreiben muss mit Hilfe des beigefügten Formulars eingereicht und an die folgende Anschrift geschickt werden:
M. le Secrétaire général
Ministère de la Région wallonne
Secrétariat général
Division du Personnel
Direction de la Gestion administrative
Place de la Wallonie 1
5100 Jambes.
Es wird nur berücksichtigt, wenn:
a) es ordnungsgemäss ausgefüllt und unterschrieben ist;
b) all seine paraphierten Anlagen (Liste der Stellen) beigefügt sind;
c) es vollständig per Einschreibebrief, der unter Gefahr der Nichtigkeit innerhalb einer Frist von einundzwanzig Tagen ab der Veröffentlichung dieses Aufrufs an die Bewerber im Belgischen Staatsblatt bei der Post aufgegeben werden muss, zurückgeschickt wird.
Der Bewerbung müssen ebenfalls folgende Unterlagen beigefügt werden:
- eine Kopie des Führerscheins für die Stellen, wo er nötig ist;
- die Beweiselemente zur Bestätigung der Einhaltung der in Artikel 82 1° bis 6° des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes vorgeschriebenen Bedingungen, was die Bediensteten mit Behinderung betrifft, die eine den behinderten Personen vorrangig vorbehaltene Stelle innehaben möchten.
Weitere Auskünfte können an der folgenden Rufnummer erhalten werden: 081-33 32 19

DV1505087200608/ACCESS ext.
MINISTERIUM DER WALLONISCHEN REGION
BEWERBUNG UM DIE BEFÖRDERUNG DURCH AUFSTIEG IN DIE HÖHERE STUFE (extern)
I. ANGABEN ZUR PERSON.
Name:
Vorname:
Anschrift:
Telefonnr.:
Geburtsdatum:
II. DERZEITIGE STELLE.
Ministerium/Einrichtung:
Pool der Zuweisung:
Abteilung:
Direktion:
Amtssitz:
Stufe und Dienstgrad:
Führungstätigkeit: JA - NEIN
III. STELLE(N), DIE GEGENSTAND DER BEWERBUNG IST (SIND).
STUFE 2:
Der Bewerber, der sich um mehrere Stellen bewirbt, muss unbedingt unter Gefahr der Nichtigkeit seinen Vorzug durch arabische Ziffern (1, 2, 3...) in der zu diesem Zweck vorgesehenen Spalte neben den betreffenden Stellen angeben. Der Bewerber, der sich um eine einzige Stelle bewirbt, muss die Ziffer 1 in derselben Spalte neben der betreffenden Stelle angeben.
UNTERSCHRIFT
In Anwendung des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten informieren wir Sie, dass die Verarbeitung dieser Daten der Personalabteilung anvertraut wird. Inhaber der Datensammlung ist die Wallonische Region. Bei der betroffenen Abteilung können Sie die Sie betreffenden Daten einsehen und deren etwaige Berichtigung anfordern. Bei der Kommission für den Schutz des Privatlebens können Sie weitere Auskünfte über die automatisierten Datenverarbeitungen erhalten.
24. April 2008
Nachschlagen tabelle : siehe Bild
DV2404/1505/200608/MUT EXT
MINISTERIUM DER WALLONISCHEN REGION
BEWERBUNGSFORMULAR FUR DIE VERSETZUNG (extern)
I. ANGABEN ZUR PERSON.
Name:
Vorname:
Anschrift:
Telefonnr.:
Geburtsdatum:
II. DERZEITIGE STELLE.
Ministerium/Einrichtung:
Pool der Zuweisung:
Abteilung:
Direktion:
Beruf:
Amtssitz:
Beruf:
Stufe und Dienstgrad:
Führungstätigkeit: JA - NEIN
III. STELLE(N), DIE GEGENSTAND DER BEWERBUNG IST (SIND) - Stufe 2.
Der Bewerber, der sich um mehrere Stellen bewirbt, muss unbedingt unter Gefahr der Nichtigkeit seinen Vorzug durch arabische Ziffern (1, 2, 3...) in der zu diesem Zweck vorgesehenen Spalte neben den betreffenden Stellen angeben. Der Bewerber, der sich um eine einzige Stelle bewirbt, muss die Ziffer 1 in derselben Spalte neben der betreffenden Stelle angeben.
IV. BERUFUNG AUF SOZIALE ODER FAMILIÄRE GRUNDE.
Ich führe soziale oder familiäre Gründe an: JA/NEIN (Unzutreffendes streichen)
UNTERSCHRIFT
In Anwendung des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten informieren wir Sie, dass die Verarbeitung dieser Daten der Personalabteilung anvertraut wird. Inhaber der Datensammlung ist die Wallonische Region. Bei der betroffenen Abteilung können Sie die Sie betreffenden Daten einsehen und deren etwaige Berichtigung anfordern. Bei der Kommission für den Schutz des Privatlebens können Sie weitere Auskünfte über die automatisierten Datenverarbeitungen erhalten.
24. April 2008
Nachschlagen tabelle : siehe Bild