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Handelsgericht Eupen
Durch Urteil vom 5. Februar 2004 hat das Handelsgericht Eupen den vorläufigen Zahlungsaufschub der A.G. Genorm, mit Sitz in 4770 Amel, Schoppen Industriepark 53, Unternehmensnummer 422.786.079, gewährt.
Das Gericht hat Herrn Jeff Souren, Buchprüfer und Steuerberater, Vervierser Strasse 3, in 4700 Eupen, in der Eigenschaft als Zahlungsaufschubkommissar ernannt.
Die Gläubiger müssen ihre Forderungen mit den Beweisunterlagen in der Kanzlei des Handelsgerichts Eupen, Aachener StraSe 78, 4700 Eupen, vor dem 15. März 2004 hinterlegen.
Die Verhandlungen über die eventuellen Bestreitungen bezüglich der überprüften Forderungen des Zahlungsaugschubkommissars werden in der Sitzung vom 6. Mai 2004, um 9.30 Uhr, im üblichen Sitzungssaal des Handelsgerichts Eupen, Klötzerbahn 27, zur Verhandlung festgelegt.
Die Entscheidung über den definitiven Zahlungsaufschub findet am 2. August 2004, um 9.30 Uhr, in der öffentlichen Sitzung des Handelsgerichts Eupen, tagend im üblichen Sitzungssaal Klötzerbahn 27, 4700 Eupen, statt.
Gleiches Urteil beschlieSt, dass die Befugnis des Schuldners nich auf übliche Geschäfte im Rahmen der Geschäftsführung beschränkt, unter Ausschluss jener Verfügungshandlungen welche dere ausdrücklichen Genehmigung des Zahlungsaufschubkommissars unterliegen.
Für gleichlautenden Auszug, (gez.) Danielle Wetzels, Hauptbeig. Greffier.