Geen titel
Originele tekst :
Voeg het document toe aan een map
()
om te beginnen met annoteren.
Bekanntmachung, vorgeschrieben durch Artikel 3quater des Erlasses des Regenten vom 23. August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates
Die Gemeinde Woluwé-Saint-Lambert hat die Nichtigerklärung des Erlasses der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt vom 26. November 2015 zur Zuteilung an die Gemeinden der Region Brüssel-Hauptstadt ihres Anteils in der allgemeinen Dotation für 2015 und zur Abhebung eines Betrags zugunsten der Brüsseler Agglomeration beantragt.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A 218.378/XV-3005 in die Liste eingetragen.
Für den Hauptkanzler,
Chr. Stassart,
Hauptsekretär.
Die Gemeinde Woluwé-Saint-Lambert hat die Nichtigerklärung des Erlasses der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt vom 26. November 2015 zur Zuteilung an die Gemeinden der Region Brüssel-Hauptstadt ihres Anteils in der allgemeinen Dotation für 2015 und zur Abhebung eines Betrags zugunsten der Brüsseler Agglomeration beantragt.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A 218.378/XV-3005 in die Liste eingetragen.
Für den Hauptkanzler,
Chr. Stassart,
Hauptsekretär.