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Datum :
19-08-2010
Taal :
Duits Frans Nederlands
Grootte :
1 pagina
Sectie :
Wetgeving
Bron :
Numac 2010204360
Auteur :
Verfassungsgerichtshof

Originele tekst :

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Bekanntmachung vorgeschrieben durch Artikel 74 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989
In seinem Urteil vom 11. Juni 2010 in Sachen N.W. gegen M.-J. D., dessen Ausfertigung am 28. Juni 2010 in der Kanzlei des Hofes eingegangen ist, hat der Kassationshof folgende präjudizielle Fragen gestellt:
« 1. Verstösst der frühere Artikel 323 des Zivilgesetzbuches gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, indem er die Erhebung einer Vaterschaftsermittlungsklage durch ein Kind, das während der Ehe seiner Mutter geboren ist, von der Bedingung abhängig macht, dass kein Besitz des Standes demjenigen gegenüber vorliegt, dessen Vaterschaft aufgrund der Artikel 315 und 317 des Zivilgesetzbuches feststeht, während Artikel 322 dieses Gesetzbuches die Erhebung der gleichen Klage durch ein Kind, das ausserhalb der Ehe geboren ist, nicht von einer solchen Bedingung abhängig macht?
2. Verstösst der frühere Artikel 323 des Zivilgesetzbuches gegen die Artikel 22 und 22bis der Verfassung, indem er es ein Kind verbietet, seinen biologischen Vater ermitteln und dessen Vaterschaft anerkennen zu lassen, wenn es während der Ehe seiner Mutter gezeugt wurde und seine Abstammung dem Ehemann seiner Mutter gegenüber durch den Besitz des Standes bestätigt wird? ».
Diese Rechtssache wurde unter der Nummer 4973 ins Geschäftsverzeichnis des Hofes eingetragen.
Der Kanzler,
P.-Y. Dutilleux.