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Wasser
Durch Ministerialerlass vom 28. April 2015, der am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft tritt, wird die Zulassung als individuelles Klärsystem des von der Gesellschaft "Epur" in Grâce-Hollogne unter den Handelsbezeichnungen Epuro 9 EH für eine Kapazität von 95 Einwohnergleichwerten unter der Bezugsnummer 2015/01/156/A vorgestellten Klärsystems für eine Dauer von fünf Jahren gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 28. April 2015, der am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft tritt, wird die Zulassung als individuelles Klärsystem des von der Gesellschaft "Epur" in Grâce-Hollogne unter den Handelsbezeichnungen Epuro 15 EH für eine Kapazität von 95 Einwohnergleichwerten unter der Bezugsnummer 2015/01/157/A vorgestellten Klärsystems für eine Dauer von fünf Jahren gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 28. April 2015, der am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft tritt, wird die Zulassung als individuelles Klärsystem des von der Gesellschaft "Epur" in Grâce-Hollogne unter den Handelsbezeichnungen Epuro 20 EH für eine Kapazität von 95 Einwohnergleichwerten unter der Bezugsnummer 2015/01/158/A vorgestellten Klärsystems für eine Dauer von fünf Jahren gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 28. April 2015, der am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft tritt, wird die Zulassung als individuelles Klärsystem des von der Gesellschaft "Epur" in Grâce-Hollogne unter den Handelsbezeichnungen Epuro 25 EH für eine Kapazität von 95 Einwohnergleichwerten unter der Bezugsnummer 2015/01/159/A vorgestellten Klärsystems für eine Dauer von fünf Jahren gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 28. April 2015, der am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft tritt, wird die Zulassung als individuelles Klärsystem des von der Gesellschaft "Epur" in Grâce-Hollogne unter den Handelsbezeichnungen Epuro 30 EH für eine Kapazität von 95 Einwohnergleichwerten unter der Bezugsnummer 2015/01/160/A vorgestellten Klärsystems für eine Dauer von fünf Jahren gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 28. April 2015, der am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft tritt, wird die Zulassung als individuelles Klärsystem des von der Gesellschaft "Epur" in Grâce-Hollogne unter den Handelsbezeichnungen Epuro 9 EH für eine Kapazität von 95 Einwohnergleichwerten unter der Bezugsnummer 2015/01/156/A vorgestellten Klärsystems für eine Dauer von fünf Jahren gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 28. April 2015, der am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft tritt, wird die Zulassung als individuelles Klärsystem des von der Gesellschaft "Epur" in Grâce-Hollogne unter den Handelsbezeichnungen Epuro 15 EH für eine Kapazität von 95 Einwohnergleichwerten unter der Bezugsnummer 2015/01/157/A vorgestellten Klärsystems für eine Dauer von fünf Jahren gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 28. April 2015, der am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft tritt, wird die Zulassung als individuelles Klärsystem des von der Gesellschaft "Epur" in Grâce-Hollogne unter den Handelsbezeichnungen Epuro 20 EH für eine Kapazität von 95 Einwohnergleichwerten unter der Bezugsnummer 2015/01/158/A vorgestellten Klärsystems für eine Dauer von fünf Jahren gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 28. April 2015, der am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft tritt, wird die Zulassung als individuelles Klärsystem des von der Gesellschaft "Epur" in Grâce-Hollogne unter den Handelsbezeichnungen Epuro 25 EH für eine Kapazität von 95 Einwohnergleichwerten unter der Bezugsnummer 2015/01/159/A vorgestellten Klärsystems für eine Dauer von fünf Jahren gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 28. April 2015, der am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft tritt, wird die Zulassung als individuelles Klärsystem des von der Gesellschaft "Epur" in Grâce-Hollogne unter den Handelsbezeichnungen Epuro 30 EH für eine Kapazität von 95 Einwohnergleichwerten unter der Bezugsnummer 2015/01/160/A vorgestellten Klärsystems für eine Dauer von fünf Jahren gewährt.