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Bekanntmachung, vorgeschrieben durch Artikel 3quater des Regentenerlasses vom 23. August 1948
zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates
Hendrik Degeyter, der bei Herrn Vincent De Wolf, Rechtsanwalt, mit Sitz in 1060 Brüssel, Guldenvlieslaan 68/9, Domizil erwählt hat, hat am 21. Dezember 2009 die Nichtigerklärung des königlichen Erlasses vom 28. September 2009 zur Auferlegung einer Sicherheitsüberprüfung für das Personal, das für die Organisation und die Einsetzung der neutralen Entgegennahme der bei den Alarmzentralen 100, 101 und 112 eingehenden Anrufe nötig ist, beantragt.
Dieser Erlass wurde im Belgischen Staatsblatt vom 22. Oktober 2009 veröffentlicht.
Die Sache wurde unter der Nummer G/A 194.979/XII-6070 ins Geschäftsverzeichnis eingetragen.
Für den Hauptkanzler,
G. De Sloover,
Hauptsekretär.
zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates
Hendrik Degeyter, der bei Herrn Vincent De Wolf, Rechtsanwalt, mit Sitz in 1060 Brüssel, Guldenvlieslaan 68/9, Domizil erwählt hat, hat am 21. Dezember 2009 die Nichtigerklärung des königlichen Erlasses vom 28. September 2009 zur Auferlegung einer Sicherheitsüberprüfung für das Personal, das für die Organisation und die Einsetzung der neutralen Entgegennahme der bei den Alarmzentralen 100, 101 und 112 eingehenden Anrufe nötig ist, beantragt.
Dieser Erlass wurde im Belgischen Staatsblatt vom 22. Oktober 2009 veröffentlicht.
Die Sache wurde unter der Nummer G/A 194.979/XII-6070 ins Geschäftsverzeichnis eingetragen.
Für den Hauptkanzler,
G. De Sloover,
Hauptsekretär.