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Bekanntmachung, vorgeschrieben durch Artikel 3quater des Erlasses des Regenten vom 23. August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates
Herr Hassan JIJAKLI hat die Nichtigerklärung bzw. die Änderung des Beschlusses des Gemeinderats der Gemeinde Seneffe vom 11. Mai 2016, dem zufolge die Aberkennung seines Mandats als ÖSHZ-Ratsmitglieder "infolge des Verlusts einer Wählbarkeitsbedingung" festgehalten wird, beantragt.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A 219.344/XV-3101 in die Liste eingetragen.
Für den Hauptkanzler,
Chr. Stassart,
Hauptsekretär.