Dekret zur Änderung des Inkrafttretens des Dekrets vom 6. Mai 2019 über die Umweltkriminalität (1)
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Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen, und Wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:
Artikel 1 - In Artikel 30 des Dekrets vom 6. Mai 2019 über die Umweltkriminalität wird § 1 durch Folgendes ersetzt: " § 1. Das vorliegende Dekret tritt an einem von der Wallonischen Regierung festgelegten Datum und spätestens am 1. Juli 2022 in Kraft.".
Art. 2 - Das vorliegende Dekret tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft.
Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.
Namur, den 17. Dezember 2020
Der Ministerpräsident
E. DI RUPO
Der Vizepräsident und Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren
W. BORSUS
Der Vizepräsident und Minister für Klima, Energie und Mobilität
Ph. HENRY
Die Vizepräsidentin und Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen
Ch. MORREALE
Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen
J.-L. CRUCKE
Der Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Städte
Ch. COLLIGNON
Die Ministerin für den öffentlichen Dienst, Datenverarbeitung, administrative Vereinfachung, beauftragt mit den Bereichen Kindergeld, Tourismus, Erbe und Verkehrssicherheit
V. DE BUE
Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz
C. TELLIER
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(1) Sitzungsperiode 2020-2021.
Dokumente des Wallonischen Parlaments 338 (2020-2021) Nrn. 1 bis 3.
Ausführliches Sitzungsprotokoll, Plenarsitzung vom 16. Dezember 2020.
Diskussion.
Abstimmung.