Dekret zur Zustimmung zu den Änderungen des Protokolls von 1999 zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung, bezüglich der Verringerung der Versauerung, der Eutrophierung und dem bodennahen Ozon, unterzeichnet am 4. Dezember 2012 in Genf (1)

Datum :
16-07-2020
Taal :
Duits Frans Nederlands
Grootte :
1 pagina
Sectie :
Wetgeving
Bron :
Numac 2020203301
Auteur :
Öffentlicher Dienst Der Wallonie

Originele tekst :

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Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen, und Wir, Regierung, sanktionieren es:
Artikel 1 - Die Änderungen des Protokolls von 1999 zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung, bezüglich der Verringerung der Versauerung, der Eutrophierung und dem bodennahen Ozon, unterzeichnet am 4. Dezember 2012 in Genf, werden völlig und uneingeschränkt wirksam.
Art. 2 - Die in Anwendung des Artikels 13 desselben Protokolls angenommenen Anpassungen des Anhangs II desselben Protokolls werden völlig und uneingeschränkt wirksam.
Art. 3 - Unter Vorbehalt des Absatzes 3 werden die Änderungen zu den Anhängen II und III desselben Protokolls, die in Anwendung des Artikels 13bis Paragraph 4 desselben Protokolls angenommen werden, völlig und uneingeschränkt wirksam.
Die Regierung unterrichtet das Parlament über alle in Absatz 1 erwähnten Änderungen innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem Datum, an dem der Exekutivsekretär der Kommission sie den Parteien übermittelt hat.
Innerhalb einer Frist von einem Monat nach der in Absatz 2 erwähnten Übermittlung kann sich das Parlament der völligen und uneingeschränkten Wirksamkeit einer in Absatz 1 erwähnten Änderung widersetzen.
Art. 4 - Unter Vorbehalt des Absatzes 3 werden die Änderungen zu den Anhängen IV bis XI desselben Protokolls, die in Anwendung des Artikels 13bis Paragraph 7 desselben Protokolls angenommen werden, völlig und uneingeschränkt wirksam.
Die Regierung unterrichtet das Parlament über alle in Absatz 1 erwähnten Änderungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Datum, an dem der Exekutivsekretär der Kommission sie allen Parteien übermittelt hat.
Innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der in Absatz 2 erwähnten Notifizierung kann sich das Parlament der völligen und uneingeschränkten Wirksamkeit einer in Absatz 1 erwähnten Änderung widersetzen.
Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.
Namur, den 16. Juli 2020
Der Ministerpräsident
E. DI RUPO
Der Vizepräsident und Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren
W. BORSUS
Der Vizepräsident und Minister für Klima, Energie und Mobilität
Ph. HENRY
Die Vizepräsidentin und Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen
Ch. MORREALE
Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen
J.-L. CRUCKE
Der Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Städte
P .-Y. DERMAGNE
Die Ministerin für den öffentlichen Dienst, Informatik, administrative Vereinfachung, beauftragt mit den Bereichen Kindergeld, Tourismus, Erbe und Verkehrssicherheit
V. DE BUE
Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz
C. TELLIER
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Note
(1) Sitzungsperiode 2019-2020.
Dokumente des Wallonischen Parlaments, 180 (2019-2020) Nrn. 1 bis 3.
Ausführliches Sitzungsprotokoll, Plenarsitzung vom 15. Juli 2020.
Diskussion.
Abstimmung.