Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Regelung der Unterzeichnung der Rechtsakte der Regierung

Datum :
22-07-2004
Taal :
Duits Frans Nederlands
Grootte :
1 pagina
Sectie :
Wetgeving
Bron :
Numac 2004033072
Auteur :
Ministerium Der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Originele tekst :

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Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
Aufgrund der Artikel 121, 130, 132 und 139 der Verfassung;
Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, insbesondere des Artikels 51, abgeändert durch das Gesetz vom 16. Juli 1993;
Aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, insbesondere des Artikels 3 §1, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;
Aufgrund der Dringlichkeit;
In Erwägung der Tatsache, dass nach der Neuwahl der Mitglieder der Regierung die Regelung der Unterzeichnung der Rechtsakte der Regierung zur Gewährleistung der Kontinuität der Arbeit der Regierung keinen Aufschub duldet;
Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten, Minister für lokale Behörden;
Nach Beratung,
Beschliesst :
Artikel 1 - Die Dekretentwürfe und die Erlasse sowie die sonstigen Rechtsakte der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden in ihrem Namen vom Ministerpräsidenten und gegebenenfalls von dem Minister unterzeichnet, der gemäss dem Erlass der Regierung der vom 22. Juli 2004 zur Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister für die Angelegenheit zuständig ist.
Art. 2 - Den in Artikel 1 erwähnten Unterschriften wird folgende Formel vorangestellt: "Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft".
Art. 3 - Der Erlass der Regierung vom 14. Juli 2004 zur Regelung der Unterzeichnung der Rechtsakte der Regierung ist aufgehoben.
Art. 4 - Vorliegender Erlass wird am 22. Juli 2004 wirksam.
Art. 5 - Die Minister sind, jeder in seinem Zuständigkeitsbereich, mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Eupen, den 22. Juli 2004
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden
K.H. LAMBERTZ
Der Vize-Ministerpräsident,
Minister für Ausbildung und Beschäftigung, Soziales und Tourismus
B. GENTGES
Der Minister für Unterricht und wissenschaftliche Forschung
O. PAASCH
Die Ministerin für Kultur und Medien, Denkmalschutz, Jugend und Sport
Frau I. WEYKMANS