Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. September 2016 zur Bestellung der Mitglieder der Hausunterrichtskommission
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Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
Aufgrund des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen, Artikel 93.49 § 1, eingefügt durch das Dekret vom 20. Juni 2016;
Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 29. September 2016 zur Bestellung der Mitglieder der Hausunterrichtskommission;
Auf Vorschlag des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers;
Nach Beratung,
Beschließt :
Artikel 1 - Artikel 1 des Erlasses der Regierung vom 29. September 2016 zur Bestellung der Mitglieder der Hausunterrichtskommission wird wie folgt abgeändert:
1. In Nummer 1 wird die Wortfolge "Frau Sylvia Schrouben" durch die Wortfolge "Frau Céline Nober" ersetzt.
2. In Nummer 5 wird die Wortfolge "Herr Michael Mertens" durch die Wortfolge "Frau Karin Fatzaun" ersetzt.
Art. 2 - In Artikel 2 Nummer 2 desselben Erlasses, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 19. Februar 2020, wird die Wortfolge "Frau Céline Theissen" durch die Wortfolge "Frau Lisa Koonen" ersetzt.
Art. 3 - Artikel 3 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:
1. In Nummer 1, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 12. Juli 2019, wird die Wortfolge "ein stellvertretender Vorsitzender" durch die Wortfolge "eine stellvertretende Vorsitzende" sowie die Wortfolge "Herr Olivier Esser" durch die Wortfolge "Frau Stephanie Palm" ersetzt.
2. In Nummer 3 wird die Wortfolge "Frau Yasmin Cools" durch die Wortfolge "Frau Melanie Kohn" ersetzt.
3. In Nummer 5, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 19. Juli 2018, wird die Wortfolge "Frau Karin Fatzaun" durch die Wortfolge "Herr Michael Mertens" ersetzt.
Art. 4 - In Artikel 4 Nummer 2 desselben Erlasses wird die Wortfolge "Frau Gabriele Radermacher" durch die Wortfolge "Frau Gaby Radermacher" ersetzt.
Art. 5 - Artikel 5 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:
1. In Nummer 1, ersetzt durch den Erlass der Regierung vom 8. April 2021, wird die Wortfolge "Frau Céline Nober" durch die Wortfolge "Frau Martina Jacobs" ersetzt.
2. In Nummer 2 wird die Wortfolge "Frau Martina Jacobs" durch die Wortfolge "Frau Anne-Sophie Willems" ersetzt.
Art. 6 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Verabschiedung in Kraft.
Art. 7 - Die für das Unterrichtswesen zuständige Ministerin ist mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Eupen, den 10. November 2022
Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
Der Ministerpräsident,
Minister für lokale Behörden und Finanzen
O. PAASCH
Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung
L. KLINKENBERG