Erlass der Regierung zur Bestellung des mit der Kontrolle der Jugendlager beauftragten Dienstes

Datum :
02-07-2015
Taal :
Duits Frans Nederlands
Grootte :
1 pagina
Sectie :
Wetgeving
Bron :
Numac 2015204025
Auteur :
Ministerium Der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Originele tekst :

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Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
Aufgrund des Dekrets vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit, Artikel 14 § 1 Nummer 8;
Auf Vorschlag des für Jugend zuständigen Ministers;
Nach Beratung,
Beschließt :
Artikel 1 - Der für Jugend zuständige Fachbereich des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, vertreten durch folgende Personen, wird in Anwendung von Artikel 14 § 1 Nummer 8 des Dekrets vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit als mit der Kontrolle der Jugendlager beauftragter Dienst bestellt:
1. Frau Sabine Herzet;
2. Frau Christa Wintgens;
3. Frau Sonia Drouven.
Der Dienst kann externe Sachverständige unter seiner Aufsicht mit der Erstellung von Gutachten im Rahmen der Kontrolle der Jugendlager beauftragen.
Art. 2 - Der in Artikel 1 genannte Dienst sowie die gegebenenfalls beauftragten Sachverständigen verfügen über alle im Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit sowie in seinen Ausführungserlassen erwähnten Befugnisse im Hinblick auf die Kontrolle der Jugendlager.
Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt mit Wirkung vom 29. Juni 2015 in Kraft.
Art. 4 - Der für Jugend zuständige Minister ist mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Eupen, den 2. Juli 2015
Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
Der Ministerpräsident
O. PAASCH
Die Vize-Ministerpräsidentin,
Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus
Frau I. WEYKMANS