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Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 2017 zur Erneuerung der Zusammensetzung der Generalversammlung des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrats der Wallonie ("Conseil économique, social et environnemental de Wallonie")
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Die Wallonische Regierung,
Aufgrund des Dekrets vom 25. Mai 1983 über den Regionalen Wirtschaftsrat der Wallonie, Artikel 2, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 18. Oktober 2018;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 2017 zur Erneuerung der Zusammensetzung der Generalversammlung des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrats der Wallonie, zuletzt abgeändert durch den Erlass vom 23. Januar 2020;
In Erwägung des Dekrets vom 27. März 2014 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Mann und Frau in den Beratungsorganen, Artikel 2, 3 und 4;
In der Erwägung, dass der Rat durch ein Schreiben vom 12. Oktober 2020 darauf hinweist, dass der Allgemeine Belgische Arbeitnehmerverband "FGTB" darum gebeten hat, die Ersetzung einer seiner Vertreter, Herrn Eric NEUPREZ, vorzunehmen;
In der Erwägung, dass die Mandate der Mitglieder des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrates der Wallonie, die sich aus dem Erlass vom 11. Mai 2017 ergeben und aufgrund des Dekrets vom 25. Mai 1983 eine Dauer von vier Jahren haben, im Mai 2021 verfallen;
In der Erwägung, dass, wenn das Mandat eines Mitglieds vor Ablauf der vorgeschriebenen Frist zu Ende geht, das bestellte Ersatzmitglied dieses Mandat bis zum Ablauf der restlichen Dauer zu Ende führt, in Übereinstimmung mit Artikel 2 des Dekrets vom 25. Mai 1983;
In der Erwägung, dass das in Artikel 3 des Dekrets vom 27. März 2014 erwähnte Gleichgewicht somit besteht, da die Generalversammlung nunmehr aus 35 Männern und 21 Frauen gebildet wird;
Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten;
Nach Beratung,
Beschließt:
Artikel 1 - In Artikel 1, Punkt b) Ziffer 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 2017 zur Erneuerung der Zusammensetzung der Generalversammlung des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrates der Wallonie werden die Wörter "Herr Eric Neuprez" durch die Wörter "Herr Geoffrey Goblet" ersetzt.
Art. 2 - Der vorliegende Erlass tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.
Art. 3 - Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Namur, den 12. November 2020
Der Ministerpräsident
E. DI RUPO