Erlass der Wallonischen Regierung zur Ausführung von Artikel 19/1 des Dekrets vom 12. Februar 2004 über die Regierungskommissare und die Kontrollaufgaben der Revisoren innerhalb der Einrichtungen öffentlichen Interesses

Datum :
19-01-2017
Taal :
Duits Frans Nederlands
Grootte :
1 pagina
Sectie :
Wetgeving
Bron :
Numac 2017200573
Auteur :
Öffentlicher Dienst Der Wallonie

Originele tekst :

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Die Wallonische Regierung,
Aufgrund des Dekrets vom 12. Februar 2004 über die Regierungskommissare und die Kontrollaufgaben der Revisoren innerhalb der Einrichtungen öffentlichen Interesse, Artikel 19/1, eingefügt durch das Dekret vom 24. November 2016;
Aufgrund der am 13. September 2016 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;
Aufgrund des am 29. September 2016 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;
Aufgrund des nach Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 29. September 2016;
Aufgrund des am 20. Dezember 2016 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens 60.530/4 des Staatsrats;
Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten;
Nach Beratung,
Beschließt :
Artikel 1 - Der Anhang zu vorliegendem Erlass bildet das Muster im Sinne von Artikel 19/1 des Dekrets vom 12. Februar 2004 über die Regierungskommissare und die Kontrollaufgaben der Revisoren innerhalb der Einrichtungen öffentlichen Interesses.
Art. 2 - Der vorliegende Erlass tritt am selben Tag in Kraft wie das Dekret vom 24. November 2016 zur Abänderung des Dekrets vom 12. Februar 2004 über das Statut des öffentlichen Verwalters und des Dekrets vom 12. Februar 2004 über die Regierungskommissare und die Kontrollaufgaben der Revisoren innerhalb der Einrichtungen öffentlichen Interesses.
Art. 3 - Der Ministerpräsident und der Aufsichtsminister jeder betroffenen Einrichtung werden in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Namur, den 19. Januar 2017
Der Ministerpräsident
P. MAGNETTE

ANHANG: Vergütungsbericht
Allgemeine Auskünfte

Name der Einrichtung:
Rechtsform:
Gesetzlicher Bezugstext:
Aufsichtsminister:
Betroffener Zeitraum:

Auskünfte über den (die) Regierungskommissar(e)
1. Auskünfte über die Mandate und die Vergütung

" colspan>Name des Verwaltungsorgans Datum der Bestellung Dauer des Mandats Jährliche Bruttovergütung
JJ/MM/AAAA Jahre EUR
Kommissar    
Kommissar    

Bemerkungen




2. Auskünfte über die Teilnahme an den Versammlungen

   Verwaltungsorgan Sonstiges Entscheidungsorgan Sonstiges Vorbereitungsgremium
Kommissar ... / ... ... / ... ... / ...
Kommissar ... / ... ... / ... ... / ...
...    

Bemerkungen




Gesehen, um dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 19. Januar 2017 zur Ausführung von Artikel 19/1 des Dekrets vom 12. Februar 2004 über die Regierungskommissare und die Kontrollaufgaben der Revisoren innerhalb der Einrichtungen öffentlichen Interesses als Anhang beigefügt zu werden.
Namur, den 19. Januar 2017
Der Ministerpräsident
P. MAGNETTE