Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 30. September 2005 zur Bestimmung der Verstösse nach Graden gegen die in Ausführung des Gesetzes über die Strassenverkehrspolizei ergangenen allgemeinen Verordnungen - Deutsche Übersetzung
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Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 7. April 2007 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 30. September 2005 zur Bestimmung der Verstösse nach Graden gegen die in Ausführung des Gesetzes über die Strassenverkehrspolizei ergangenen allgemeinen Verordnungen.
Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen beim Beigeordneten Bezirkskommissar in Malmedy erstellt worden in Ausführung von Artikel 76 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, ersetzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 18. Juli 1990 und abgeändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. April 2007.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN
7. APRIL 2007 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 30. September 2005 zur Bestimmung der Verstösse nach Graden gegen die in Ausführung des Gesetzes über die Strassenverkehrspolizei ergangenen allgemeinen Verordnungen
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Strassenverkehrspolizei, insbesondere der Artikel 1 Absatz 1 und 29 § 1, abgeändert durch das Gesetz vom 20. Juli 2005;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. September 2005 zur Bestimmung der Verstösse nach Graden gegen die in Ausführung des Gesetzes über die Strassenverkehrspolizei ergangenen allgemeinen Verordnungen, bestätigt durch das Gesetz vom 21. Dezember 2006, insbesondere der Artikel 2 und 3;
Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen an der Ausarbeitung des vorliegenden Erlasses;
Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 28. Februar 2007;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 30. März 2007;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 42.476/4 des Staatsrates vom 2. April 2007, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz, Unseres Ministers des Innern und Unseres Ministers der Mobilität und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Der Text unter Artikel 2 Nr. 23 und 26 des Königlichen Erlasses vom 30. September 2005 zur Bestimmung der Verstösse nach Graden gegen die in Ausführung des Gesetzes über die Strassenverkehrspolizei ergangenen allgemeinen Verordnungen wird wie folgt ersetzt:
Nachschlagen tabelle : siehe Bild
».
Art. 2 - Die Liste unter Artikel 3 desselben Erlasses, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 28. Dezember 2006, wird wie folgt ergänzt:
Nachschlagen tabelle : siehe Bild
».
Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.
Die Bestimmungen von Artikel 2 treten jedoch am 10. September 2009 in Kraft.
Art. 4 - Unser Minister der Justiz, Unser Minister des Innern und Unser Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich der Strassenverkehr gehört, sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 27. April 2007
ALBERT
Von Königs wegen:
Die Ministerin der Justiz
Frau L. ONKELINX
Der Minister des Innern
P. DEWAEL
Der Minister der Mobilität
R. LANDUYT