Königlicher Erlass zur Festlegung der Formen und Bedingungen, gemäss denen die Dokumentation des Koordinationsbüros des Staatsrates in Bezug auf den Stand der Rechtsvorschriften der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird - Deutsche Übersetzung

Datum :
13-07-2004
Taal :
Duits Frans Nederlands
Grootte :
1 pagina
Sectie :
Wetgeving
Bron :
Numac 2011000337
Auteur :
Föderaler Öffentlicher Dienst Inneres

Originele tekst :

Voeg het document toe aan een map () om te beginnen met annoteren.

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 13. Juli 2004 zur Festlegung der Formen und Bedingungen, gemäss denen die Dokumentation des Koordinationsbüros des Staatsrates in Bezug auf den Stand der Rechtsvorschriften der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.
Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
13. JULI 2004 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Formen und Bedingungen, gemäss denen die Dokumentation des Koordinationsbüros des Staatsrates in Bezug auf den Stand der Rechtsvorschriften der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 77 Absatz 1 Nr. 3, ersetzt durch das Gesetz vom 25. Mai 1999;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 4. Mai 2004;
Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 30. Juni 2004, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Die Dokumentation des Koordinationsbüros des Staatsrates in Bezug auf den Stand der Rechtsvorschriften wird der Öffentlichkeit über das Internet unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Art. 2 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 13. Juli 2004
ALBERT
Von Königs wegen:
Der Minister des Innern
P. DEWAEL