Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 01 des Organisationsbereichs 14 und dem Programm 07 des Organisationsbereichs 30 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2004

Datum :
22-11-2004
Taal :
Duits Frans Nederlands
Grootte :
1 pagina
Sectie :
Wetgeving
Bron :
Numac 2005200052
Auteur :
Ministerium Der Wallonischen Region

Originele tekst :

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Der Minister des Haushalts, der Finanzen, der Ausrüstung und des Erbes,
Der Minister der inneren Angelegenheiten und des öffentlichen Dienstes,
Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;
Aufgrund des Dekrets vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2004, insbesondere des Artikels 34;
Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;
Aufgrund des Dekrets vom 10. November 2004 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2004;
Aufgrund des am 9. November 2004 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;
In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendung 63.09 des Programms 01 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2004 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2003 im Rahmen von Interreg III A - Programm Frankreich-Wallonie-Flandern getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Massnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):
INTERREG III A - Programm Frankreich-Wallonie-Flandern;
Zielrichtung 2: Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der gemeinsamen Inwertsetzung des Grenzgebiets;
Massnahme 2.4: Beitrag zur Strukturierung des Grenzgebiets;
Bezeichnung: Förderung und Animation der ständigen grenzüberschreitenden Konferenz Hainaut-Thiérache;
Basiszuwendung 63.09.01;
Verpflichtungsermächtigungen: 33.000 EUR;
Kodifizierung des Projekts: E IFF 1 204FW PL03 E,
Beschliessen
Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 33.000 EUR vom Programm 07 des Organisationsbereichs 30 auf das Programm 01 des Organisationsbereichs 14 übertragen.
Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen von Programm 01 des Organisationsbereichs 14 und von Programm 07 des Organisationsbereichs 30 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2004 wird wie folgt abgeändert:
(in Tausend Euro)
Nachschlagen tabelle : siehe Bild
Art. 3 - Der vorliegende Erlass wird dem Wallonischen Regionalrat, dem Rechnungshof, der Finanzinspektion, dem Generalsekretariat des Ministeriums der Wallonischen Region und dem Kontrolleur der Verpflichtungen übermittelt.
Art. 4 - Der Minister des Haushalts, der Finanzen, der Ausrüstung und des Erbes wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Namur, den 22. November 2004
M. DAERDEN
Ph. COURARD