Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 und 06 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011

Datum :
07-12-2011
Taal :
Duits Frans Nederlands
Grootte :
1 pagina
Sectie :
Wetgeving
Bron :
Numac 2012201123
Auteur :
Öffentlicher Dienst Der Wallonie

Originele tekst :

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Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,
Der Minister für Wirtschaft, K.M.B., Aussenhandel und neue Technologien,
Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;
Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2010 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011, insbesondere des Artikels 19;
Aufgrund des Dekrets vom 20. Juli 2011 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011;
Aufgrund des am 23. November 2011 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;
In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 51.02 vom Programm 02 des Organisationsbereichs 18 und Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendung 51.04 vom Programm 06 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011 zu übertragen, um die Zahlungsanweisung von Investierungsprämien zugunsten der Unternehmen zu ermöglichen,
Beschliessen:
Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.393.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 4.000.000 EUR zwischen den Programmen 02 und 06 des Organisationsbereichs 18 übertragen.
Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programme 02 und 06 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011 wird wie folgt abgeändert:
(in Tausend Euro)
Basiszuwendung Haushaltsmittel nach der 1. Haushaltsanpassung und Ubertragungserlassen A.M. Ubertragung Angepasste Mittel
   VE AE VE AE VE AE
OB 18 51.02.02 44.000 18.585 - + 1.393 44.000 19.978
OB 18 51.03.02 49.000 15.500 - 4.000 - 45.000 15.500
OB 18 51.06.02 0 3.700 - - 393 0 3.307
OB 18 51.04.06 91.573 78.199 + 4.000 - 1.000 95.573 77.199

Art. 3 - Der vorliegende Erlass wird dem Wallonischen Parlament, dem Rechnungshof, der Finanzinspektion, der Kanzlei des Öffentlichen Dienstes der Wallonie und der ressortübergreifenden Generaldirektion Haushalt, Logistik und Informations- und Kommunikationstechnologie übermittelt.
Art. 4 - Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Namur, den 7. Dezember 2011
A. ANTOINE
J.-C. MARCOURT