Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 18. März 2009 zur Übertragung bestimmter Befugnisse des für die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern zuständigen Ministers und zur Aufhebung des Ministeriellen Erlasses vom 17. Mai 1995 zur Übertragung der Befugnisse des Ministers in Bezug auf die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern - Deutsche Übersetzung

Datum :
25-06-2012
Taal :
Duits Frans Nederlands
Grootte :
2 pagina's
Sectie :
Wetgeving
Bron :
Numac 2012000486
Auteur :
Föderaler Öffentlicher Dienst Inneres

Originele tekst :

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Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Ministeriellen Erlasses vom 25. Juni 2012 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 18. März 2009 zur Übertragung bestimmter Befugnisse des für die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern zuständigen Ministers und zur Aufhebung des Ministeriellen Erlasses vom 17. Mai 1995 zur Übertragung der Befugnisse des Ministers in Bezug auf die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern.
Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
25. JUNI 2012 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 18. März 2009 zur Übertragung bestimmter Befugnisse des für die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern zuständigen Ministers und zur Aufhebung des Ministeriellen Erlasses vom 17. Mai 1995 zur Übertragung der Befugnisse des Ministers in Bezug auf die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern
Die Staatssekretärin für Asyl und Migration,
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, der Artikel 27, 46bis, 54, 74/8 § 1, 74/11, 74/12 und 74/14 bis 74/17, abgeändert oder eingefügt oder wieder aufgenommen durch die Gesetze vom 15. Juli 1996, 29. April 1999, 1. September 2004, 15. September 2006, 12. Januar 2007, 25. April 2007, 19. Januar 2012 und 22. April 2012;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, zuletzt abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 19. Juni 2012, der Artikel 110duodecies bis 110quaterdecies;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 18. März 2009 zur Übertragung bestimmter Befugnisse des für die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern zuständigen Ministers und zur Aufhebung des Ministeriellen Erlasses vom 17. Mai 1995 zur Übertragung der Befugnisse des Ministers in Bezug auf die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 20. und 21. September 2011 sowie 17. November 2011;
In Anbetracht des Gesetzes vom 22. Juli 1993 zur Festlegung bestimmter Massnahmen in Bezug auf den öffentlichen Dienst;
In Anbetracht des Programmgesetzes vom 30. Dezember 2001;
In Anbetracht des Königlichen Erlasses vom 2. Oktober 1937 zur Festlegung des Statuts der Staatsbediensteten;
In Anbetracht des Königlichen Erlasses vom 29. Oktober 2001 über die Bestimmung und die Ausübung der Managementfunktionen in den föderalen öffentlichen Diensten und den föderalen öffentlichen Programmierungsdiensten;
In Anbetracht des Königlichen Erlasses vom 25. April 2005 zur Festlegung der Bedingungen für die vertragliche Einstellung in bestimmten öffentlichen Diensten,
Erlässt:
Artikel 1 - Artikel 5 des Ministeriellen Erlasses vom 18. März 2009 zur Übertragung bestimmter Befugnisse des für die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern zuständigen Ministers und zur Aufhebung des Ministeriellen Erlasses vom 17. Mai 1995 zur Übertragung der Befugnisse des Ministers in Bezug auf die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern wird wie folgt abgeändert:
1. Zwischen den Wörtern "Artikel 39/73 § 1 Absatz 2;" und den Wörtern "Artikel 74/4bis § 1 Absatz 1 und 3" werden die Wörter "Artikel 46bis;" eingefügt.
2. Artikel 5 wird durch folgende Wörter ergänzt: "Artikel 74/11 § 1 Absatz 3 und 4; Artikel 74/12 §§ 1 bis 3; Artikel 74/17 § 2 Absatz 4 und 5".
Art. 2 - Artikel 6 § 1 desselben Erlasses, abgeändert durch die Ministeriellen Erlasse vom 17. Juni 2009, 20. September 2011 und 17. November 2011, wird wie folgt abgeändert:
1. Die Wörter "Artikel 27 § 2 und § 3 Absatz 3" werden durch die Wörter "Artikel 27 §§ 2 und 3" ersetzt.
2. Die Wörter "Artikel 46bis § 1" werden gestrichen.
3. Zwischen den Wörtern "Artikel 53bis;" und den Wörtern "Artikel 57/30 § 1 Absatz 1 und 5 sowie § 2 Absatz 1 und 3" werden die Wörter "Artikel 54 § 1 Absatz 1;" eingefügt.
4. [Abänderung des niederländischen Textes]
5. Der Paragraph wird durch folgende Wörter ergänzt: "Artikel 74/11 § 1 Absatz 2".
Art. 3 - Artikel 8 desselben Erlasses, abgeändert durch die Ministeriellen Erlasse vom 17. Juni 2009, 20. September 2011 und 17. November 2011, wird durch folgende Wörter ergänzt: "Artikel 74/8 § 1 Absatz 2; Artikel 74/12 § 6; Artikel 74/14; Artikel 74/15 § 1; Artikel 74/16; Artikel 74/17 § 1 und § 2 Absatz 1 bis 3".
Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Brüssel, den 25. Juni 2012
Frau M. DE BLOCK