Ministerieller Erlass zur Anerkennung der Stadt Eupen als Träger einer Notaufnahmewohnung gelegen in 4700 Eupen, Bergstraße 51 (Wohnhaus)
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Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen,
Aufgrund des Dekrets vom 9. Mai 1994 über Notaufnahmewohnungen, Artikel 5, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 25. Februar 2013;
Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 20. Juni 2019 zur Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister;
Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 20. Juni 2019 zur Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister;
Aufgrund des Antrags auf Anerkennung als Träger einer Notaufnahmewohnung der Stadt Eupen vom 27. November 2020;
In Erwägung des ausführlichen Abschlussberichtes der Stadt Eupen samt Fotobericht zur Neugestaltung sowie der Abnahmebescheinigungen der Gesellschaften AIB Vinçotte und RESA nach Erneuerung der Elektro- und Gasinstallation,
Beschließt :
Artikel 1 - Die Stadt Eupen wird auf unbestimmte Dauer als Träger einer Notaufnahmewohnung, gelegen in 4700 Eupen, Bergstraße 51 (Wohnhaus), anerkannt.
Art. 2 - Das ÖSHZ Eupen ist für die soziale Begleitung der in der Notaufnahmewohnung untergebrachten Personen zuständig.
Artikel 1. Vorliegender Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
Art. 2. Der in Artikel 1 genannte Träger erhält eine Abschrift des vorliegenden Erlasses.
Eupen, den 4. Februar 2021
Der Vize-Ministerpräsident,
Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen
A. ANTONIADIS