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Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 3 April 2014 (België). RG 61/2014 Rechtspraak DE 03/04/2014 - 10 pagina's
Gesetzes vorgesehen Verfahrens der Konzertierung bemüht war, eine gleichzeitige Ausübung von administrativen und strafrechtlichen Untersuchungen zu vermeiden, musste ein solches Ziel, wie in B.2.3 dargelegt wurde, mit anderen Zwängen in Einklang gebracht werden, die ebenfalls durch den Gesetzgeber berücksichtigt werden, wie der Subsidiaritätsgrundsatz - aufgrund dessen es in der Regel der Steuerverwaltung obliegt, selbst Untersuchungen in Bezug auf Sachverhalte einzuleiten, die als Steuerhinterziehung eingestuft werden können - und der Wille…
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Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 12 Oktober 2017 (België). RG 113/2017 Rechtspraak DE 12/10/2017 - 11 pagina's
Obwohl dieser Mechanismus der subsidiären Ernennung zur Einführung einer so genannten « funktionalen » Mobilität zwischen den drei Gerichten des Gerichtsbezirks Eupen führt, im Gegensatz zu einer so genannten « geographischen » Mobilität, die für die anderen Richter der anderen Bezirke geregelt wird, stellt diese funktionale Mobilität die Folge der Aufrechterhaltung eines getrennten Gerichtsbezirks mit einer eigenen Struktur dar, was, wie in den in B.10.1 zitierten Vorarbeiten dargelegt wurde, dem Willen der Deutschsprachigen Gemeinschaft…
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Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 25 September 2014 (België). RG 139/2014 Rechtspraak DE 25/09/2014 - 13 pagina's
Im Gegensatz zur Feststellung der Abstammung eines in der Ehe geborenen Kindes, die sich aus der Vermutung der Vaterschaft des Ehemannes ergibt (Artikel 315 des Zivilgesetzbuches), beinhaltet die Anerkennung, dass der Mann, der ein Kind anerkennt, seinen Willen ausdrücklich kundtut. Obwohl durch diese Anerkennung ein Abstammungsverhältnis entsteht, ist es nicht ausgeschlossen, dass der Betreffende ein Kind anerkennt, obwohl er weiß, dass zwischen ihnen keine biologische Verbindung besteht. B.30.4.…
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Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 15 März 2011 (België). RG 40/2011 Rechtspraak DE 15/03/2011 - 10 pagina's
Artikel 24 § 5 der Verfassung drückt somit den Willen des Verfassungsgebers aus, es dem zuständigen Gesetzgeber vorzubehalten, eine Regelung für die wesentlichen Aspekte des Unterrichts hinsichtlich der Organisation, Anerkennung oder Bezuschussung festzulegen, verbietet es jedoch nicht, dass unter bestimmten Bedingungen anderen Behörden Aufträge erteilt werden.…
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Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 6 April 2011 (België). RG 49/2011 Rechtspraak DE 06/04/2011 - 10 pagina's
Diese zweite Erweiterung des Anwendungsbereichs der angefochtenen Massnahme ergibt sich aus einem Abänderungsantrag Nr. 29, der durch den Willen gerechtfertigt wurde, allen Zielgemeinden die gleichen Möglichkeiten zu bieten, was das Führen einer Politik in Sachen « Wohnen in der eigenen Region » anbelangt. Aus einer Untersuchung des gesamten Gebiets der Region geht nämlich hervor, dass die Wohnerweiterungsgebiete durchschnittlich zehn Prozent der Summe der Wohngebiete und Wohnerweiterungsgebiete ausmachen.…
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Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 16 Februar 2012 (België). RG 22/2012 Rechtspraak DE 16/02/2012 - 11 pagina's
Das angefochtene Dekret beschränkt sich daher nicht auf eine blosse Bestätigung oder formelle Ubernahme von bereits zuvor bestehenden Bestimmungen, sondern drückt den Willen des Dekretgebers aus, in dieser Angelegenheit erneut gesetzgeberisch aufzutreten.…
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Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 28 Juni 2012 (België). RG 86/2012 Rechtspraak DE 28/06/2012 - 10 pagina's
Das angefochtene Dekret beschränkt sich daher nicht auf eine blosse Bestätigung oder formelle Ubernahme bestehender Bestimmungen, sondern drückt den Willen des Dekretgebers aus, in dieser Angelegenheit erneut gesetzgeberisch aufzutreten. Im Ubrigen wird, insbesondere hinsichtlich des « Imperiali-Systems » (Artikel 166 Absatz 1) und des Quorums (Artikel 181 § 2 Absatz 3), mit den Klagen gerade die Beibehaltung der analogen Bestimmungen aus der föderalen Regelung trotz der Vorschläge zu deren Abänderung angefochten.…
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Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 22 Oktober 2015 (België). RG 145/2015 Rechtspraak DE 22/10/2015 - 15 pagina's
So ist der Umstand, dass gesetzgeberisch aufgetreten wird in Bezug auf den Privatsektor der Senioreneinrichtungen, die eine Betriebserlaubnis haben, nicht Ausdruck des Willens der Wallonischen Region, einen ungerechtfertigten Behandlungsunterschied zwischen dem öffentlichen Sektor und dem Privatsektor einzuführen. Er ist lediglich Ausdruck ihres Willens, vorrangig in Bezug auf die privaten Senioreneinrichtungen, die über eine Betriebserlaubnis verfügen, zu handeln.…
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Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 20 Januar 2010 (België). RG 3/2010 Rechtspraak DE 20/01/2010 - 16 pagina's
Juni 2006 ersetzt wird, eine Tragweite hat, die derjenigen der ersetzten Bestimmung ähnlich ist, hat der Gesetzgeber bei der Annahme der angefochtenen Bestimmung seinen Willen ausgedrückt, erneut gesetzgeberisch aufzutreten. Ausserdem hat er den bemängelten Behandlungsunterschied, der sich bereits aus dem Gesetz vom 8. Juni 2006 ergab, in der angefochtenen Bestimmung aufrechterhalten.…
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Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 19 September 2014 (België). RG 122/2014 Rechtspraak DE 19/09/2014 - 12 pagina's
., Kammer, 1996-1997, Nr. 954/1, S. 2, und Nr. 954/6, S. 6), und ebenfalls nicht der Wille, zu den Zielen der kriminellen Organisation beizutragen (Parl. Dok., Kammer, 1996-1997, Nr. 954/6, S. 18). Der Minister hob auch hervor, dass « die Zugehörigkeit zu der [kriminellen] Organisation das Bestehen einer engen und dauerhaften Verbindung voraussetzt » (Parl. Dok., Kammer, 1996-1997, Nr. 954/6, S. 10). B.4.4.…