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221 documenten

  1. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 6 Juli 2017 (België). RG 86/2017

    Rechtspraak DE 06/07/2017  -  3 pagina's

    Unbeschadet der allgemeinen Arten des Erlöschens von Verpflichtungen enden die Verpflichtungen, die sich aus den vorliegendem Gesetz unterliegenden Verträgen ergeben, 1. durch Ablauf der Laufzeit, 2. durch Abschluss der Arbeit, zu deren Durchführung der Vertrag abgeschlossen wurde, 3. durch den Willen einer der Parteien, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde oder wenn ein schwerwiegender Grund zur Beendigung des Vertrags vorliegt, 4. durch den Tod des Arbeitnehmers, 5. durch höhere…

  2. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 21 Oktober 2010 (België). RG 115/2010

    Rechtspraak DE 21/10/2010  -  3 pagina's

    Januar 1933 geht der Wille des Gesetzgebers hervor, Personen mit zweifelhafter Integrität, was vorher kontrolliert werden muss, keine Erlaubnis zu erteilen: « Die Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 3. Januar 1933 führen keinerlei vorherige Kontrolle zur Ausübung einer Wirtschaftstätigkeit im Zusammenhang mit Waffen und Munition ein.…

  3. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Beslissing aus 20 Oktober 2011 (België). RG 159/2011

    Rechtspraak DE 20/10/2011  -  3 pagina's

    Der Gesetzgeber hat den Standpunkt vertreten, dass « das Nichtigkeitssystem, das auf diesen Artikel 1026 anwendbar ist, [...] nicht mit dem Willen der Autoren dieses Entwurfs vereinbar [ist], der deutlich darauf hinausläuft, dass die Angaben des Antrags auf kollektive Schuldenregelung nicht bei Strafe der Nichtigkeit vorgeschrieben sind. Die Möglichkeit des Richters, den Antragsteller aufzufordern, seinen Antrag zu vervollständigen, steht im Ubrigen im Widerspruch zum Grundsatz der Nichtigkeit des Antrags. [...]…

  4. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 10 Juni 2010 (België). RG 68/2010

    Rechtspraak DE 10/06/2010  -  4 pagina's

    Die angefochtene Bestimmung führe einen ungerechtfertigten Behandlungsunterschied ein zwischen dem Recht auf ein Privat- und Familienleben der Erzeuger von Embryonen in vitro und dem Recht auf ein Privat- Familienleben der Erzeuger von Embryonen und Föten in vivo, insofern die Letzteren im Unterschied zu den Ersteren nicht in den Genuss eines gesetzlichen Schutzes gelangten, da die Regelung dem guten Willen der ausführenden Gewalt überlassen werde.…

  5. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 30 Juni 2016 (België). RG 101/2016

    Rechtspraak DE 30/06/2016  -  4 pagina's

    April 2011 veröffentlicht wurde, die Kündigungsfristen wesentlich abgeändert und wurde der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers bekundet, die schrittweise Harmonisierung des Statuts der Angestellten und Arbeiter fortzusetzen. B.4.1. Angesichts der weitgehenden Ermessensbefugnis des Gesetzgebers bei der Festlegung seiner Politik in wirtschaftlich-sozialen Angelegenheiten spricht der Grundsatz der Gleichheit und Nichtdiskriminierung nicht gegen eine schrittweise Verringerung der festgestellten Behandlungsunterschiede.…

  6. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 25 Juni 2015 (België). RG 96/2015

    Rechtspraak DE 25/06/2015  -  4 pagina's

    Der Änderungsantrag führt überdies eine Bestimmung ein, in der sich der Wille der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses widerspiegelt, die obligatorische Intervention des Fonds auf die Wiedergutmachung des Schadens auszudehnen, der durch einen auf einen Zufall zurückzuführenden Verkehrsunfall entstanden ist (Dok. Senat, 570, S. 52) » (Parl. Dok., Senat, 1974-1975, Nr. 468-2, S. 19). B.5.2.…

  7. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 7 Juli 2011 (België). RG 124/2011

    Rechtspraak DE 07/07/2011  -  3 pagina's

    Willem » PGmbH, in Liquidation, gegen den belgischen Staat, dessen Ausfertigung am 15.…

  8. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 27 November 2014 (België). RG 173/2014

    Rechtspraak DE 27/11/2014  -  3 pagina's

    Außerdem drückt das Kollegium der Französischen Gemeinschaftskommission mit seiner Klage auf einstweilige Aufhebung der angefochtenen Bestimmung deutlich seinen Willen aus, die etwaige Ausführung dieser neuen Regelung zu verhindern, die gemäß seiner Darlegung für die Bediensteten seiner eigenen Verwaltungsdienste nachteilig sein könnte.…

  9. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 18 Februar 2016 (België). RG 27/2016

    Rechtspraak DE 18/02/2016  -  4 pagina's

    Das Einverständnis des Beschuldigten, das « den Willen zur Berichtigung desjenigen, der es erteilt, beinhalten » muss (Parl. Dok., Senat, 1962-1963, Nr. 355, S. 14), ist ein wesentliches Erfordernis hinsichtlich der eigentlichen Sachdienlichkeit der Aussetzung der Verkündung. B.6.2.…

  10. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 27 März 2014 (België). RG 53/2014

    Rechtspraak DE 27/03/2014  -  4 pagina's

    Der Vermieter kann aus einem der folgenden Gründe die Erneuerung des Mietvertrags verweigern: 1. sein Wille, das vermietete Gut persönlich und tatsächlich zu nutzen oder es auf diese Weise von seinen Verwandten in absteigender Linie, seinen Adoptivkindern oder seinen Verwandten in aufsteigender Linie, von seinem Ehepartner, von dessen Verwandten in absteigender Linie, Verwandten in aufsteigender Linie oder Adoptivkindern nutzen zu lassen oder es von einer Personengesellschaft, deren aktive Gesellschafter oder Gesellschafter mit…