We are very happy to see that you like our platform! At the same time, you have reached the limit of use... Sign up now to continue.
Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. März 2010 zur Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder der Erhaltungskommission der Natura 2000-Gebiete von Dinant in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur
Originele tekst :
Voeg het document toe aan een map
()
om te beginnen met annoteren.
Die Wallonische Regierung,
Aufgrund der Richtlinie 79/409/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten;
Aufgrund der Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen;
Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, zuletzt abgeändert am 22. Dezember 2010;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. November 2003 zur Festlegung des Verfahrens zur Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder der Erhaltungskommissionen der Natura 2000-Gebiete in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. März 2010 zur Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder der Erhaltungskommission der Natura 2000-Gebiete von Dinant in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. März 2013 zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. März 2010 zur Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder der Erhaltungskommission der Natura 2000-Gebiete von Dinant in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur;
In Erwägung des Schreibens vom 7. Mai 2011, durch das Frau Jacqueline Saintenoy ihren Rücktritt von dem Amt als von Vereinigungen, die die Naturerhaltung als Gesellschaftszweck haben, vorgeschlagenes Vollmitglied erklärt;
In Erwägung des Schreibens vom 3. Februar 2012, durch das Herr Jules de Barquin seinen Rücktritt von dem Amt als vom "Conseil supérieur des Villes, Communes et Provinces de la Région wallonne" (hoher Rat der Städte, Gemeinden und Provinzen der wallonischen Region) vorgeschlagenes Vollmitglied erklärt;
In Erwägung der Kommunal- und Provinzialwahlen vom 14. Oktober 2012;
In Erwägung des Schreibens des "Conseil supérieur des Villes, Communes et Provinces de la Région wallonne" vom 8. Juli 2013, durch das Herr Hubert Raeymaekers als Ersatzmitglied anstelle von Herrn André Pirson bezeichnet wird;
In der Erwägung, dass die Ersetzung des von Vereinigungen, die die Naturerhaltung als Gesellschaftszweck haben, vorgeschlagenen Vollmitglieds sowie des vom "Conseil supérieur des Villes, Communes et Provinces de la Région wallonne" vorgeschlagenen Vollmitglied vorzunehmen sind;
In der Erwägung, dass die Ersetzung des von dem "Conseil supérieur des Villes, Communes et Provinces de la Région wallonne" vorgeschlagenen Ersatzmitglieds vorzunehmen ist;
Auf Vorschlag des Ministers für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und Erbe,
Beschließt :
Artikel 1 - In Artikel 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. März 2010 zur Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder der Erhaltungskommission der Natura 2010-Gebiete von Dinant in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur werden folgende Abänderungen vorgenommen:
1° im siebten Gedankenstrich wird der Wortlaut "Jules de Barquin" durch den Wortlaut "François Bellot" ersetzt;
2° im achten Gedankenstrich wird der Wortlaut "Frau Jacqueline Saintenoy und Frau Joëlle Huysecom" durch den Wortlaut "Herrn Christophe Goffin und Frau Joëlle Huysecom" ersetzt;
3° im sechzehnten Gedankenstrich wird der Wortlaut "André Pirson" durch den Wortlaut "Hubert Raeymaekers" ersetzt.
Art. 2 - Der Erlass der Wallonischen Regierung vom 21. März 2013 zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. März 2010 zur Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder der Erhaltungskommission der Natura 2000-Gebiete von Dinant in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur wird aufgehoben.
Art. 3 - Der vorliegende Erlass tritt am Datum seiner Unterzeichnung in Kraft.
Art. 4 - Der Minister für Natur wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Namur, den 26. September 2013
Der Minister-Präsident
R. DEMOTTE
Der Minister für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und Erbe
C. DI ANTONIO