Erlass der Wallonischen Regierung zur Ernennung des Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden, der Sekretärin und bestimmter Mitglieder des Wallonischen Ausschusses für öffentliche Aufträge
Originele tekst :
Voeg het document toe aan een map
()
om te beginnen met annoteren.
Die Wallonische Regierung,
Aufgrund des Dekrets vom 27. März 2014 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Männern und Frauen in den Beratungsorganen;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 16. Juli 1998 zur Gründung eines Wallonischen Ausschusses für öffentliche Aufträge, Artikel 4 und 5;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Dezember 2014 zur Ernennung des Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden, des Sekretärs und bestimmter Mitglieder des Wallonischen Ausschusses für öffentliche Aufträge in seiner später abgeänderten Fassung;
Aufgrund des Beurteilungsberichts über die Auswirkungen der Maßnahme auf die jeweilige Situation der Frauen und der Männer vom 22. Februar 2022, der in Anwendung von Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;
In Erwägung des Dekrets vom 6. November 2008 zur Rationalisierung der Beratungsfunktion;
In Erwägung des Dekrets vom 27. März 2014 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Männern und Frauen in den Beratungsorganen;
In Erwägung des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 18. Oktober 2018 über die Benennung der Vertreter der Wallonischen Regierung innerhalb der Föderalkommission für die öffentlichen Aufträge;
Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten,
Beschließt:
Artikel 1 - Die folgenden Personen sind effektive Mitglieder des Wallonischen Ausschusses für öffentliche Aufträge, nachdem sie von der Wallonischen Regierung benannt wurden, um innerhalb der Föderalkommission zu tagen:
- Herr F. Bauduin (ÖDW GS);
- Frau M. Francotte (ÖDW GS);
- Herr O. Ringoet, der für die Dauer seiner Tätigkeit in einem Ministerkabinett durch Herrn J. Berny (ÖDW Inneres und Soziale Maßnahmen) ersetzt wird;
- Herr B. Rouard (SOFICO);
- Frau C. Sohier (ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt);
- Frau S. Villette (IFAPME);
- Frau F. Balfroid, die für die Dauer ihrer Tätigkeit in einem Ministerkabinett durch Frau V. Kaiser (ÖDW DIGITAL) ersetzt wird;
- Frau L. Deminne (ÖDW Mobilität und Infrastrukturen);
- Frau M-A Dreze (LE FOREM);
- Frau M-C Durieux (Wallonische Wohnungsbaugesellschaft);
- Herr J-P Filee (LE FOREM);
- Herr M. Guyot (CGT);
- Herr V. Mignolet (ÖDW Mobilität und Infrastrukturen);
- Frau L. Pichot (CGT);
- Herr C. Philippe (Regionale wallonische Transportgesellschaft);
- Frau C. Coulon (ÖDW Wirtschaft, Beschäftigung, Forschung);
- Herr B. Quoidbach (ÖDW Mobilität und Infrastrukturen);
- Frau S. Voisin (ÖDW GS).
Art. 2 - Folgende Personen werden zu Mitgliedern des Wallonischen Ausschusses für öffentliche Aufträge ernannt:
1° als effektive Mitglieder:
- Herr A. Polizzi (ÖDW Steuerwesen);
- Frau S. Delsemme (ÖDW Raumordnung, Wohnungswesen, Erbe, Energie);
- Frau V. Richiuso (CCW);
- Frau V. Regnier (Rechnungshof);
- Herr K. E. Möric (UWE);
- Herr T. Mailleux (IF);
- Frau N. Canicatti (ISSeP);
- Herr B. Simonet (FGTB);
- Herr L. Norga (CSC);
- Herr M. Lambert (UVCW);
- Frau S. Steils (Wallonische Wassergesellschaft);
2° als Ersatzmitglieder:
- Frau L. Daubrez (ÖDW Steuerwesen);
- Frau D. Laffineuse (ÖDW Raumordnung, Wohnungswesen, Erbe, Energie);
- Frau L. Montellier (CCW);
- Herr R. Varriale (Rechnungshof);
- Frau L. Dufrane (UWE);
- Herr C. Halin (IF);
- Frau A. Jauniau (ISSeP);
- Herr M. Mathy (FGTB);
- Herr P. Cuppens (CSC);
- Frau E. Bavay (UVCW);
- Frau J. Dejonckheere (Wallonische Wassergesellschaft);
Art. 3 - Frau Mireille Francotte wird zur Vorsitzenden des Wallonischen Ausschusses für öffentliche Aufträge benannt.
Herr François Bauduin wird zum stellvertretenden Vorsitzenden des Wallonischen Ausschusses für öffentliche Aufträge benannt.
Art. 4 - Frau Amaryllis Mattart wird zur Sekretärin des Wallonischen Ausschusses für öffentliche Aufträge benannt.
Art. 5 - § 1. Unbeschadet anderer, durch oder aufgrund eines Gesetzes, Dekrets oder Erlasses vorgesehenen Begrenzungen darf ein Mitglied eines Ministerkabinetts nicht von der Wallonischen Regierung als Mitglied der Föderalkommission für die öffentlichen Aufträge benannt werden und auch nicht als Mitglied des Wallonischen Ausschusses für öffentliche Aufträge ernannt werden.
§ 2. Wenn das Mitglied, das ein Mandat innerhalb der Föderalkommission für die öffentlichen Aufträge und folglich innerhalb des Wallonischen Ausschusses für öffentliche Aufträge hat, ein Amt in einem Ministerkabinett annimmt, ersetzt die Wallonische Regierung das Mitglied, indem sie die Benennung eines neuen Mitglieds vorschlägt. Die Ersetzung erfolgt nicht nur in der Föderalkommission für die öffentlichen Aufträge, sondern von Rechts wegen auch im Wallonischen Ausschuss für öffentliche Aufträge.
Wenn das Mitglied, das ein Mandat in des Wallonischen Ausschuss für öffentliche Aufträge innehat, ein Amt in einem Ministerkabinett annimmt, wird sein Mandat von Rechts wegen ausgesetzt und es wird durch seinen Stellvertreter oder ein Mitglied ersetzt, das gemäß Artikel 4 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 16. Juli 1998 zur Gründung eines Wallonischen Ausschusses für öffentliche Aufträge benannt oder ernannt wurde.
Art. 6 - Der Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Dezember 2014 zur Ernennung des Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden, des Sekretärs und bestimmter Mitglieder des Wallonischen Ausschusses für öffentliche Aufträge in seiner später abgeänderten Fassung wird aufgehoben.
Art. 7 - Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Namur, den 28. April 2022
Für die Regierung:
Der Ministerpräsident
E. DI RUPO