Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Datum :
21-06-2004
Taal :
Duits Frans Nederlands
Grootte :
1 pagina
Sectie :
Wetgeving
Bron :
Numac 2009000417
Auteur :
Föderaler Öffentlicher Dienst Inneres

Originele tekst :

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Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung von Artikel 12 des Gesetzes vom 21. Juni 2004 zur Umsetzung des Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität.
Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
21. JUNI 2004 - Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
(...)
KAPITEL IV - Abänderungs- und Übergangsbestimmungen
Art. 12 - In Artikel 593 des Strafprozessgesetzbuches werden zwischen den Wörtern « Magistrate der Staatsanwaltschaft, » und dem Wort « Untersuchungsrichter » die Wörter « einschliesslich des belgischen Mitglieds von Eurojust, » eingefügt.
(...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 21. Juni 2004
ALBERT
Von Königs wegen:
Die Ministerin der Justiz
Frau L. ONKELINX
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau L. ONKELINX