Ministerieller Erlass zur Bevollmächtigung der Bediensteten der Stufen 2+, 2 und 3, die damit beauftragt sind, in der Eigenschaft eines Gerichtspolizeibediensteten die in Artikel 5 des Dekrets vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes vorgesehenen Verstöße aufzuspüren und festzustellen

Datum :
06-04-2021
Taal :
Duits Frans Nederlands
Grootte :
1 pagina
Sectie :
Wetgeving
Bron :
Numac 2021202196
Auteur :
Öffentlicher Dienst Der Wallonie

Originele tekst :

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Der Vizepräsident und Minister für Klima, Energie, Infrastrukturen und Mobilität
Aufgrund des Dekrets vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes, insbesondere des Artikels 6 § 2;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Juni 2009 zur Festlegung des Inkrafttretens des Dekrets vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes sowie der Modalitäten für die Bezeichnung der Domänenpolizisten und der Beamten, die befugt sind, administrative Geldbußen aufzuerlegen;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 21. Mai 2010 zur Festlegung des Ausbildungsprogramms für die Ausübung des Amtes eines Domänenpolizisten auf dem regionalen öffentlichen Netz;
Aufgrund der am 9. Januar 2020 erfolgreich abgelegten Prüfung zur Zertifizierung der Ausbildung,
Beschließt :
Artikel 1 - Herr Alain Rochet, Assistent, wird bevollmächtigt, in der Eigenschaft eines Gerichtspolizeibediensteten innerhalb der Grenzen des Gebiets der Wallonischen Region die Verstöße gegen das Dekret vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes festzustellen.
Art. 2 - Der vorliegende Erlass tritt am Tage seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Namur, den 6. April 2021
Ph. HENRY