11.11.2015 - Verordnung (EU) 2015/2018
- Section :
- Regulation
- Type :
- European regulation
- Sub-domain :
Original text :
Fisconet
plus Version 5.9.23
Service Public Federal Finances |
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11.11.2015 - Verordnung (EU) 2015/2018
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Document type : European regulation Title : 11.11.2015 - Verordnung (EU) 2015/2018 Document date : 11/11/2015 Keywords : 2015/2018 / Antidumping / Antisubvention / 8501 / 8541 / Fotovoltaikmodule / Fotovoltaikzelle / kristalline Silicium / China / CN Document language : DE Name : 11.11.2015 - Verordnung (EU) 2015/2018 Version : 1
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/2018 DER KOMMISSION vom 11. November 2015
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „Vertrag“), gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (1) (im Folgenden „Antidumpinggrundverordnung“), insbesondere auf Artikel 8, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 597/2009 des Rates vom 11. Juni 2009 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (2) (im Folgenden „Antisubventionsgrundverordnung“), insbesondere auf Artikel 13, zur Unterrichtung der Mitgliedstaaten, in Erwägung nachstehender Gründe:
A. VERPFLICHTUNG UND ANDERE MASSNAHMEN
B. VERPFLICHTUNGSVEREINBARUNGEN, DIE VERLETZT WURDEN
C. VERPFLICHTUNGSBEDINGUNGEN, UNTER DENEN EIN WIDERRUF DURCH DIE KOMMISSION MÖGLICH IST, SELBST WENN KEINE VERLETZUNG VORLIEGT
D. ÜBERWACHUNG DER AUSFÜHRENDEN HERSTELLER
E. GRÜNDE FÜR DEN WIDERRUF DER VERPFLICHTUNGSANNAHME
i) Chint Solar
ii) Sunny Energy
iii) Schlussfolgerungen
F. BEWERTUNG DER PRAKTIKABILITÄT DER VERPFLICHTUNG INSGESAMT
G. SCHRIFTLICHE STELLUNGNAHMEN UND ANHÖRUNGEN
i) Chint Solar Verkäufe von Modulen in die Union, die von einem verbundenen Unternehmen hergestellt worden waren, das die Verpflichtung nicht eingegangen war
Berichtspflichten der verbundenen Einführer in der Union
Keine wesentliche Verletzung
Verkäufe des verbundenen Herstellers in der Union
Verkäufe an Erstausrüster
Diskriminierungsfreie Behandlung sowie Veränderungen auf dem Solarmarkt der Union
ii) Sunny Energy Verletzungen der Berichtspflichten
Verkaufsobergrenze
Doppelte Fakturierung
Teilweise Zahlung
Verkäufe aus einem Lager in der Union
iii) Stellungnahmen der anderen interessierten Partei
iv) Schlussfolgerung
H. WIDERRUF DER ANNAHME DER VERPFLICHTUNG UND ANWENDUNG ENDGÜLTIGER ZÖLLE
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1 Die Annahme der Verpflichtung in Bezug auf i) Chint Solar (Zhejiang) Co. Ltd mit seinen verbundenen Unternehmen in der Europäischen Union, für die gemeinsam der TARIC-Zusatzcode B810 gilt, und ii) Hangzhou Zhejiang University Sunny Energy Science and Technology Co. Ltd und Zhejiang Jinbest Energy Science and Technology Co. Ltd, für die gemeinsam der TARIC-Zusatzcode B825 gilt, durch den Durchführungsbeschluss 2013/707/EU wird hiermit widerrufen.
Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 11. November 2015 Für die Kommission Der Präsident Jean-Claude JUNCKER
(1) ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 51. (2) ABl. L 188 vom 18.7.2009, S. 93. (3) ABl. L 152 vom 5.6.2013, S. 5. (4) ABl. L 209 vom 3.8.2013, S. 26. (5) ABl. L 209 vom 3.8.2013, S. 1. (6) ABl. L 325 vom 5.12.2013, S. 1. (7) ABl. L 325 vom 5.12.2013, S. 66. (8) ABl. L 325 vom 5.12.2013, S. 214. (9) ABl. L 270 vom 11.9.2014, S. 6. (10) ABl. L 139 vom 5.6.2015, S. 30. (11) ABl. L 218 vom 19.8.2015, S. 1. (12) Beschluss 2013/423/EU. (13) Durchführungsbeschluss 2013/707/EU.
ANHANG Liste der Unternehmen:
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