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Bekanntmachung, vorgeschrieben durch Artikel 3quater des Erlasses des Regenten vom 23. August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates
Die CERCIS PARK AG, die bei Herrn Sven BOULLART, Rechtsanwalt in 9000 Gent, Voskenslaan 419, Domizil erwählt hat, hat am 21. Novermber 2016 die Nichtigerklärung des Beschlusses des Gemeinderats der Gemeinde Steenokkerzeel vom 15. September 2016 zur Festlegung einer bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Gemeindesteuer auf den Bau und den Umbau von Bauten, für die zuvor eine Städtebaugenehmigung oder eine Umweltgenehmigung erforderlich ist, beantragt.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A. 220.761/X-16.789 in die Liste eingetragen.
Im Namen des Chefgreffiers,
Yves Depoorter,
Verwaltungsattaché.
Die CERCIS PARK AG, die bei Herrn Sven BOULLART, Rechtsanwalt in 9000 Gent, Voskenslaan 419, Domizil erwählt hat, hat am 21. Novermber 2016 die Nichtigerklärung des Beschlusses des Gemeinderats der Gemeinde Steenokkerzeel vom 15. September 2016 zur Festlegung einer bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Gemeindesteuer auf den Bau und den Umbau von Bauten, für die zuvor eine Städtebaugenehmigung oder eine Umweltgenehmigung erforderlich ist, beantragt.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A. 220.761/X-16.789 in die Liste eingetragen.
Im Namen des Chefgreffiers,
Yves Depoorter,
Verwaltungsattaché.