No title

Date :
14-01-2013
Language :
German French Dutch
Size :
1 page
Section :
Legislation
Source :
Numac 2012207627
Author :
Verfassungsgerichtshof

Original text :

Add the document to a folder () to start annotating it.
Bekanntmachung vorgeschrieben durch Artikel 74 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989
In seinem Entscheid vom 27. November 2012 in Sachen der VoG « Incidanse » gegen den Fonds für Berufsunfälle, dessen Ausfertigung am 4. Dezember 2012 in der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, hat der Arbeitsgerichtshof Brüssel folgende Vorabentscheidungsfrage gestellt:
« Verstösst Artikel 50 des Gesetzes vom 10. April 1971 über die Arbeitsunfälle in Anbetracht dessen, dass der Beitrag für den von Amts wegen erfolgten Anschluss im Sinne dieses Artikels eine Sanktion strafrechtlicher Art ist und mit dem Vorhandensein eines strafrechtlichen Verstosses zusammenhängt, gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, indem er es einem Arbeitsgericht, das mit einer Beschwerde gegen diesen vom Fonds für Berufsunfälle auferlegten, von Amts wegen erfolgten Anschluss befasst wird, nicht ermöglichen würde, die allgemeinen Grundsätze des Strafrechts - insbesondere die mildernden Umstände und den Aufschub - anzuwenden, während diese Personen bei dem gleichen Verstoss vor dem Strafrichter die Anwendung dieser Grundsätze geniessen könnten? ».
Diese Rechtssache wurde unter der Nummer 5526 ins Geschäftsverzeichnis des Gerichtshofes eingetragen.
Der Kanzler,
P.-Y. Dutilleux