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Bekanntmachung, vorgeschrieben durch Artikel 3quater des Erlasses des Regenten vom 23. August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates
Frau Marie-Laure PIERARD u.a. haben die Nichtigerklärung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2013 zur endgültigen Verabschiedung der Revision des Sektorenplans Wavre-Jodoigne-Perwez (Karten 40/1 und 40/2) zwecks der Förderung der Verwendung des "RER" (regionales Nahverkehrsnetz) in der Umgebung des Bahnhofes von Neu-Löwen beantragt.
Dieser Erlass wurde im Belgischen Staatsblatt vom 27. November 2013 veröffentlicht.
Diese Sachen wurden unter den Nummern G/A 211.446/XIII-6872 und G/A 211.474/XIII-6878 in die Liste eingetragen.
Für den Hauptkanzler :
Chr. Stassart,
Hauptsekretär.
Frau Marie-Laure PIERARD u.a. haben die Nichtigerklärung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2013 zur endgültigen Verabschiedung der Revision des Sektorenplans Wavre-Jodoigne-Perwez (Karten 40/1 und 40/2) zwecks der Förderung der Verwendung des "RER" (regionales Nahverkehrsnetz) in der Umgebung des Bahnhofes von Neu-Löwen beantragt.
Dieser Erlass wurde im Belgischen Staatsblatt vom 27. November 2013 veröffentlicht.
Diese Sachen wurden unter den Nummern G/A 211.446/XIII-6872 und G/A 211.474/XIII-6878 in die Liste eingetragen.
Für den Hauptkanzler :
Chr. Stassart,
Hauptsekretär.