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Bekanntmachung, vorgeschrieben durch Artikel 3quater des Erlasses des Regenten vom 23. August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates
Die HODECOM AG, die bei Herrn Frank VANDEN BERGHE, Rechtsanwalt in 8500 Kortrijk, President Kennedypark 4A, Domizil erwählt hat, hat am 19. März 2012 die Nichtigerklärung des Erlasses des Ausschusses der Provinz Westflandern vom 22. Dezember 2011 zur Billigung des am 19. September 2011 von dem Gemeinderat von Koksijde endgültig festgelegten kommunalen räumlichen Ausführungsplans,Strandlaan für die Gemeinde Koksijde beantragt.
Dieser Erlass wurde im Belgischen Staatsblatt vom 19. Januar 2012 veröffentlicht.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A 204.096/X-15.039 in die Liste eingetragen.
Im Namen des Hauptkanzlers:
I. DEMORTIER
Verwaltungsattaché
Die HODECOM AG, die bei Herrn Frank VANDEN BERGHE, Rechtsanwalt in 8500 Kortrijk, President Kennedypark 4A, Domizil erwählt hat, hat am 19. März 2012 die Nichtigerklärung des Erlasses des Ausschusses der Provinz Westflandern vom 22. Dezember 2011 zur Billigung des am 19. September 2011 von dem Gemeinderat von Koksijde endgültig festgelegten kommunalen räumlichen Ausführungsplans,Strandlaan für die Gemeinde Koksijde beantragt.
Dieser Erlass wurde im Belgischen Staatsblatt vom 19. Januar 2012 veröffentlicht.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A 204.096/X-15.039 in die Liste eingetragen.
Im Namen des Hauptkanzlers:
I. DEMORTIER
Verwaltungsattaché