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Friedensgericht des zweiten Kantons Eupen - St. Vith
Ersetzen des Betreuers
Friedensgericht des zweiten Kantons Eupen - St. Vith
Durch Beschluss vom 13. Januar 2022 hat die Friedensrichterin des zweiten Kantons Eupen - St. Vith gemäS Artikel 492/4 des Zivilgesetzbuches die personen- und vermögensbezogenen SchutzmaSnahmen abgeändert betreffend:
Frau Lavinia TOPALA, geboren in Craiova am 10. Juni 1960, wohnhaft in 4990 Lierneux, Doyard 15 1, unter die Schutzregelung der Vertretung gestellt durch Beschluss der Friedensrichterin des zweiten Kantons Eupen - St. Vith vom 23. August 2016.
GemäS Artikel 496/7 des Zivilgesetzbuches ist Herr Rechtsanwalt Dominik Thomas ersetzt worden durch Frau Rechtsanwältin Katharina Schmitz, mit Kanzlei in 4780 St. Vith, Zur Burg 8.
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