Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, K.m.b., Mittelstand Und Energie
Original text :
Add the document to a folder
()
to start annotating it.
Liste der Unternehmen, für welche die Zwangslöschung gemäß dem Artikel III.42, Absatz 1, § 1, 4° des Wirtschaftsgesetzbuches annulliert wurde
Haben Sie weitere Fragen? Besuchen Sie die Website des FÖD Wirtschaft (www.economie.fgov.be) oder rufen Sie den Helpdesk der zentralen Datenbank der Unternehmen (02/277 64 00) an.
Unt. nr. 0552.920.883
KUIJL HOLDING