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Bekanntmachung, vorgeschrieben durch Artikel 3quater des Erlasses des Regenten vom 23. August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates
Herr CARPAIJ hat die Nichtigerklärung des Beschlusses des Gemeindekollegiums von Dahlem vom 4. Februar 2020 beantragt, mit dem der IMMO GEHLEN AG und der SCHEEN IMMO PgmbH eine Verstädterungsgenehmigung für ein rue de Visé in Dahlem gelegenes und 1. Gemarkung, Flur B, Nr. 46F katastriertes Gut zwecks der Verstädterung eines Geländes in Lose für den Bau von Einfamilienhäusern und Apartment-Komplexen und das Anlegen eines Privatweges erteilt wird.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A. 230.536/ XIII-8944 in die Liste eingetragen.
Für den Chefgreffier,
Cécile Bertin,
Hauptsekretär.
Herr CARPAIJ hat die Nichtigerklärung des Beschlusses des Gemeindekollegiums von Dahlem vom 4. Februar 2020 beantragt, mit dem der IMMO GEHLEN AG und der SCHEEN IMMO PgmbH eine Verstädterungsgenehmigung für ein rue de Visé in Dahlem gelegenes und 1. Gemarkung, Flur B, Nr. 46F katastriertes Gut zwecks der Verstädterung eines Geländes in Lose für den Bau von Einfamilienhäusern und Apartment-Komplexen und das Anlegen eines Privatweges erteilt wird.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A. 230.536/ XIII-8944 in die Liste eingetragen.
Für den Chefgreffier,
Cécile Bertin,
Hauptsekretär.