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Date :
20-11-2009
Language :
German French Dutch
Size :
1 page
Section :
Legislation
Source :
Numac 2009205254
Author :
Verfassungsgerichtshof

Original text :

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Bekanntmachung vorgeschrieben durch Artikel 74 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989
In seinem Urteil vom 13. Oktober 2009 in Sachen Helma De Creus gegen den belgischen Staat, dessen Ausfertigung am 20. Oktober 2009 in der Kanzlei des Hofes eingegangen ist, hat der Appellationshof Antwerpen folgende präjudizielle Frage gestellt:
« Verstösst Artikel 48 des Erbschaftssteuergesetzbuches gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, insofern dieser Artikel die Bedingung auferlegt, unmittelbar vor Eintritt einer Situation höherer Gewalt mindestens ein Jahr lang tatsächlich zusammengewohnt und einen gemeinsamen Haushalt geführt zu haben, in der Situation einer behinderten Person, die - wie im vorliegenden Fall - seit ihrer Geburt derart hilfsbedürftig ist, dass sie notwendigerweise in einer dazu spezialisierten Pflegeeinrichtung gepflegt werden muss, im Vergleich zu (schwer) behinderten Personen, deren Behinderung die Heimpflege zulässt? ».
Diese Rechtssache wurde unter der Nummer 4787 ins Geschäftsverzeichnis des Hofes eingetragen.
Der Kanzler,
P.-Y. Dutilleux.