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Vorläufige administrative Zelle für die Verwaltung des wallonischen Steuerwesens
Steuer auf stillgelegte Gewerbebetriebsgelände. - Bekanntmachung
Aufgrund des Dekrets vom 27. Mai 2004 zur Einführung einer Steuer auf stillgelegte Gewerbebetriebsgelände;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Oktober 2004 zur Ausführung des Dekrets vom 27. Mai 2004 zur Einführung einer Steuer auf stillgelegte Gewerbebetriebsgelände;
Aufgrund des Dekrets vom 6. Mai 1999 über die Festsetzung, die Beitreibung und die Streitsachen bezüglich der regionalen direkten Abgaben;
In Artikel 4, 3. Absatz des Dekrets vom 27. Mai 2004 zur Einführung einer Steuer auf stillgelegte Gewerbebetriebsgelände ist der Grundsatz der jährlichen Indexierung der Steuer auf stillgelegte Gewerbebetriebsgelände gemäss der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes zwischen dem Monat Juni des vorigen Jahres und dem Monat Juni des laufenden Jahres vorgesehen.
Die Steuersätze für den Besteuerungszeitraum 2009 betragen:
- pro Ar bebauter Fläche: euro 600.43;
- pro Ar unbebauter Fläche: euro 76.42.
Namur, den 1. Juli 2008
Leitender Beamter,
G. BROUWERS
Steuer auf stillgelegte Gewerbebetriebsgelände. - Bekanntmachung
Aufgrund des Dekrets vom 27. Mai 2004 zur Einführung einer Steuer auf stillgelegte Gewerbebetriebsgelände;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Oktober 2004 zur Ausführung des Dekrets vom 27. Mai 2004 zur Einführung einer Steuer auf stillgelegte Gewerbebetriebsgelände;
Aufgrund des Dekrets vom 6. Mai 1999 über die Festsetzung, die Beitreibung und die Streitsachen bezüglich der regionalen direkten Abgaben;
In Artikel 4, 3. Absatz des Dekrets vom 27. Mai 2004 zur Einführung einer Steuer auf stillgelegte Gewerbebetriebsgelände ist der Grundsatz der jährlichen Indexierung der Steuer auf stillgelegte Gewerbebetriebsgelände gemäss der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes zwischen dem Monat Juni des vorigen Jahres und dem Monat Juni des laufenden Jahres vorgesehen.
Die Steuersätze für den Besteuerungszeitraum 2009 betragen:
- pro Ar bebauter Fläche: euro 600.43;
- pro Ar unbebauter Fläche: euro 76.42.
Namur, den 1. Juli 2008
Leitender Beamter,
G. BROUWERS