No title
Original text :
Add the document to a folder
()
to start annotating it.
Bekanntmachung, vorgeschrieben durch Artikel 3quater des Erlasses des Regenten vom 23. August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates
Die VLAAMSE ECOLOGIE-, ENERGIE- EN MILIEUONDERNEMING AG, die bei Frau Els EMPEREUR, Rechtsanwältin in 2018 Antwerpen, Brusselstraat 59, Domizil erwählt hat, hat am 2. August 2013 die Nichtigerklärung des Erlasses der Flämischen Regierung vom 30. April 2013 zur endgültigen Festlegung des regionalen räumlichen Ausführungsplans « Afbakening Zeehavengebied Antwerpen » beantragt.
Dieser Erlass wurde im Belgischen Staatsblatt vom 3. Juni 2013 veröffentlicht.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A 210.022/X-15.582 in die Liste eingetragen.
Im Namen des Hauptkanzlers,
Isabelle DEMORTIER
Hauptsekretär
Die VLAAMSE ECOLOGIE-, ENERGIE- EN MILIEUONDERNEMING AG, die bei Frau Els EMPEREUR, Rechtsanwältin in 2018 Antwerpen, Brusselstraat 59, Domizil erwählt hat, hat am 2. August 2013 die Nichtigerklärung des Erlasses der Flämischen Regierung vom 30. April 2013 zur endgültigen Festlegung des regionalen räumlichen Ausführungsplans « Afbakening Zeehavengebied Antwerpen » beantragt.
Dieser Erlass wurde im Belgischen Staatsblatt vom 3. Juni 2013 veröffentlicht.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A 210.022/X-15.582 in die Liste eingetragen.
Im Namen des Hauptkanzlers,
Isabelle DEMORTIER
Hauptsekretär