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Bekanntmachung, vorgeschrieben durch Artikel 3quater des Erlasses des Regenten vom 23. August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates
Georges-Henri BODSON, der bei Herrn Jan GHYSELS, Rechtsanwalt in 1170 Brüssel, Terhulpsesteenweg 187, Domizil erwählt hat, hat am 28. Oktober 2011 die Nichtigerklärung des Erlasses des Ausschusses des Provinzialrates von Limburg vom 20. Juli 2011 zur Billigung des kommunalen räumlichen Ausführungsplans « School Groeiboog - Jeuk » und Billigung des Enteignungsplans beantragt.
Dieser Erlass wurde im Belgischen Staatsblatt vom 30. August 2011 veröffentlicht.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A 202.294/X-14.931 in die Liste eingetragen.
Im Namen des Hauptkanzlers,
I. Demortier
Verwaltungsattaché
Georges-Henri BODSON, der bei Herrn Jan GHYSELS, Rechtsanwalt in 1170 Brüssel, Terhulpsesteenweg 187, Domizil erwählt hat, hat am 28. Oktober 2011 die Nichtigerklärung des Erlasses des Ausschusses des Provinzialrates von Limburg vom 20. Juli 2011 zur Billigung des kommunalen räumlichen Ausführungsplans « School Groeiboog - Jeuk » und Billigung des Enteignungsplans beantragt.
Dieser Erlass wurde im Belgischen Staatsblatt vom 30. August 2011 veröffentlicht.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A 202.294/X-14.931 in die Liste eingetragen.
Im Namen des Hauptkanzlers,
I. Demortier
Verwaltungsattaché