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Friedensgericht des Kantons Sankt Vith
Bestellung eines Betreuers
Durch Beschluss vom 26. Oktober 2017, hat die Friedensrichterin des Kantons Sankt Vith gemäS Gesetz vom 17. März 2013 zur Reform der Regelung in Sachen Handlungsunfähigkeit und zur Einführung eines neuen, die Menschenwürde wahrenden Schutzstatus, infolge eines am 16. Oktober 2017 hinterlegten Antrags, SchutzmaSnahmen für die Person und das Vermögen angeordnet, betreffend:
Herr Beno Sietse PESTMAN, geboren in Ede (Niederlande) am 31. Mai 1953, wohnhaft in 4780 Sankt Vith, Alter Herresbacher Weg, Schönberg, 1, sich aufhaltend in der Klinik St. Josef, KlosterstraSe 9 in 4780 Sankt Vith
Herr Norbert GROSJEAN, wohnhaft in 4780 Sankt Vith, Steinefeld, Galhausen, 15, wurde als Betreuer für die Person der vorgenannten Person bestellt.
Frau Katharina SCHMITZ, Rechtsanwältin mit Kanzlei in 4780 Sankt Vith, Zur Burg 8, wurde als Betreuer für das Vermögen der vorgenannten Person bestellt.
Für gleichlautenden Auszug, Sankt Vith den 30. Oktober 2017, Jacqueline Maraite, delegierter Greffier