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Date :
08-01-2021
Language :
German
Size :
1 page
Section :
Legislation
Source :
Numac 2021800343
Author :

Original text :

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Friedensgericht des ersten Kantons Eupen - St. Vith
Ersetzen des Betreuers
Friedensgericht des ersten Kantons Eupen - St. Vith
Durch Beschluss vom 04. Januar 2021 hat die Friedensrichterin des ersten Kantons Eupen - St. Vith gemäS Artikel 492/4 des Zivilgesetzbuches die vermögensbezogenen SchutzmaSnahmen abgeändert betreffend:
Herr Axel SIEBER, geboren in Ixelles am 03. Februar 1966, wohnhaft in 4700 Eupen, BergkapellstraSe 17, unter die Schutzregelung der Vertretung gestellt durch Beschluss der Friedensrichterin des ersten Kantons Eupen - St. Vith vom 21. Januar 2019.
GemäS Artikel 496/7 des Zivilgesetzbuches ist Herr Axel KITTEL, Rechtsanwalt mit Kanzlei in 4700 Eupen, BergstraSe 1-3, durch Frau Stéphanie MOOR, Rechtsanwalt mit Kanzlei in 4700 Eupen, BergstraSe 1-3, ersetzt worden.
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