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Bekanntmachung, vorgeschrieben durch Artikel 3quater des Erlasses des Regenten vom 23. August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates
Die HM INVEST AG und die VAN CRANENBROEK AG, die beide bei Herrn Mr. Johan Vanmuysen, Rechtsanwalt in 3500 Hasselt, Bampslaan 19, Domizil erwählt haben, haben am 17. April 2018 die Nichtigerklärung des Beschlusses des Provinzialrates von Limburg vom 20. Dezember 2017 zur endgültigen Festlegung des provinzialen räumlichen Ausführungsplans "Prioritair regionaal bedrijventerrein Opglabbeek", einschließlich des Enteignungsplans beantragt.
Dieser Beschluss wurde im Belgischen Staatsblatt vom 20. Februar 2018 veröffentlicht.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A. 225.005/X-17.208 in die Liste eingetragen.
Im Namen des Chefgreffiers,
Isabelle DEMORTIER,
Hauptsekretär.
Die HM INVEST AG und die VAN CRANENBROEK AG, die beide bei Herrn Mr. Johan Vanmuysen, Rechtsanwalt in 3500 Hasselt, Bampslaan 19, Domizil erwählt haben, haben am 17. April 2018 die Nichtigerklärung des Beschlusses des Provinzialrates von Limburg vom 20. Dezember 2017 zur endgültigen Festlegung des provinzialen räumlichen Ausführungsplans "Prioritair regionaal bedrijventerrein Opglabbeek", einschließlich des Enteignungsplans beantragt.
Dieser Beschluss wurde im Belgischen Staatsblatt vom 20. Februar 2018 veröffentlicht.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A. 225.005/X-17.208 in die Liste eingetragen.
Im Namen des Chefgreffiers,
Isabelle DEMORTIER,
Hauptsekretär.