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Date :
09-04-2009
Language :
German French Dutch
Size :
1 page
Section :
Legislation
Source :
Numac 2009201598
Author :
Verfassungsgerichtshof

Original text :

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Bekanntmachung vorgeschrieben durch Artikel 74 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989
In seinem Urteil vom 24. Februar 2009 in Sachen B.D. gegen J.W., dessen Ausfertigung am 5. März 2009 in der Kanzlei des Hofes eingegangen ist, hat der Pfändungsrichter in Gent folgende präjudizielle Frage gestellt:
« Verstösst Artikel 1017 Absatz 4 des Gerichtsgesetzbuches gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, indem der Richter - von dem Fall abgesehen, in dem die Parteien jeweils in irgendeinem Punkt unterliegen - die Gerichtskosten nur unter die Ehepartner, Verwandten in aufsteigender Linie, Geschwister oder Verschwägerten desselben Grades aufteilen kann, und nicht unter die Parteien, zwischen denen eine familienrechtliche Beziehung besteht oder bestanden hat, wie die unverheiratet Zusammenwohnenden oder die vormals unverheiratet Zusammenwohnenden, zwischen denen es Rechte und Verpflichtungen familienrechtlicher Art gibt? ».
Diese Rechtssache wurde unter der Nummer 4652 ins Geschäftsverzeichnis des Hofes eingetragen.
Der Kanzler,
P.-Y. Dutilleux.