Dekret zur Abänderung des Artikels 4bis des Dekrets vom 23. Juni 1994 über die Schaffung und den Betrieb von Flughäfen und Flugplätzen, die unter die Zuständigkeit der Wallonischen Region fallen (1)

Date :
16-07-2020
Language :
German French Dutch
Size :
1 page
Section :
Legislation
Source :
Numac 2020203260
Author :
Öffentlicher Dienst Der Wallonie

Original text :

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Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:
Einziger Artikel - In Artikel 4bis des Dekrets vom 23. Juni 1994 über die Schaffung und den Betrieb von Flughäfen und Flugplätzen, die unter die Zuständigkeit der Wallonischen Region fallen, werden folgende Abänderungen vorgenommen:
1° in § 3 wird die Wortfolge "dem vorliegenden Artikel" durch die Wortfolge "den § § 1 und 2" ersetzt;
2° er wird um einen § 4 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
" § 4. Die in § 1 genannte juristische Person öffentlichen Rechts kann mit der Zustimmung der Regierung die Grundstücke, Infrastrukturen oder Gebäude, die dem öffentlichen Gebiet der Flughäfen und Flugplätze angehören, ganz oder zum Teil stilllegen.
Diese Stilllegungsmöglichkeit betrifft:
die geschäftlichen Aktiva des Flughafens von Charleroi sowie die Aktiva, die innerhalb der Flughafenzone Gegenstand einer Erbpacht sein können, wie z.B.:
1 / Passagierterminal
S 1 - S 2 / Gebäude SABCA
S 7 / Büroräume
S 15 / Flugzeughalle der allgemeinen Luftfahrt
S 6 - z.T. / Terminal der Geschäftsreiseluftfahrt und Büroräume
S 8 / Wartungshalle Sportflugzeuge
S 14 / Feuerwehr und Frachtservice BSCA
P 5 / Parkplätze
P 6 / Parkplätze
P 1 / Mehrgeschössige Parkhäuser - Express-Parkplatz
P / Personalparkplatz
die geschäftlichen Aktiva des Flughafens von Lüttich sowie die Aktiva, die innerhalb der Flughafenzone Gegenstand einer Erbpacht sein können, wie z.B.:
B 25 / Kraftstofflager
B 30 / Flugzeughalle der allgemeinen Luftfahrt
Luftfrachthalle
B 108 /Containerpark
P1 / Parkplätze für Fluggäste
Pipe-Line
Hydrantennetz
Bürogebäude
Die Regierung erstattet dem Parlament einen jährlichen Bericht über die Anwendung der in Absatz 1 genannten Stilllegungsmöglichkeit."
Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.
Namur, den 16. Juli 2020
Der Ministerpräsident
E. DI RUPO
Der Vizepräsident und Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren
W. BORSUS
Der Vizepräsident und Minister für Klima, Energie und Mobilität
Ph. HENRY
Die Vizepräsidentin und Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen
Ch. MORREALE
Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen
J.-L. CRUCKE
Der Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Städte
P.-Y. DERMAGNE
Die Ministerin für den öffentlichen Dienst, Datenverarbeitung, administrative Vereinfachung, beauftragt mit den Bereichen Kindergeld, Tourismus, Erbe und Verkehrssicherheit
V. DE BUE
Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz
C. TELLIER
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Note
(1) Sitzung 2019-2020.
Dokumente des Wallonischen Parlaments, 149 (2019-2020) Nr. 1 bis 4.
Ausführliches Sitzungsprotokoll, Plenarsitzung vom 15. Juli 2020.
Diskussion
Abstimmung