Erlass der Regierung über das Eignungsfeststellungsverfahren im Rahmen des Bezeichnungsverfahrens zum Schulinspektor und Schulentwicklungsberater

Date :
14-03-2013
Language :
German French Dutch
Size :
4 pages
Section :
Legislation
Source :
Numac 2013201888
Author :
Ministerium Der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Original text :

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Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
Aufgrund des Dekrets vom 25. Juni 2012 über die Schulinspektion und Schulentwicklungsberatung, Artikel 19 § 3 Absatz 2;
Aufgrund des Protokolls Nummer S3/2013 OSUW2/2013 vom 21. Februar 2013, das die Ergebnisse der in gemeinsamer Sitzung geführten Verhandlungen des Sektorenausschusses XIX für die Deutschsprachige Gemeinschaft und des in Artikel 17 § 2ter Nummer 3 des Königlichen Erlasses vom 28. September 1984 angeführten Unterausschusses enthält;
Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 19. Februar 2013;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt vom 21. Februar 2013;
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass die Aufgaben der Schulinspektion und Schulentwicklungsberatung am 1. September 2013 in Kraft treten; dass das Bezeichnungsverfahren der Schulinspektoren und Schulentwicklungsberater vorsieht, dass die Bewerber ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen; dass das Eignungsfeststellungsverfahren konzipiert werden musste; dass die Veröffentlichung des Bewerbungsaufrufes im Anschluss an das Festlegen des Eignungsfeststellungsverfahrens erfolgt; dass die Bezeichnungen der Schulinspektoren und Schulentwicklungsberater vor Ende des Schuljahres vorgenommen werden müssen, damit diese ihren Dienst am 1. September 2013 in der Schulinspektion und Schulentwicklungsberatung aufnehmen;
Auf Grund des Gutachtens Nummer 52.930/2 des Staatsrates, das am 4. März 2013 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 abgegeben wurde;
Auf Vorschlag des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers;
Nach Beratung,
Beschliesst :
Artikel 1 - Das in Artikel 19 § 3 Absatz 2 des Dekrets vom 25. Juni 2012 über die Schulinspektion und Schulentwicklungsberatung angeführte Eignungsfeststellungsverfahren besteht aus mindestens vier der nachfolgenden Ubungen:
1. Interview,
2. Zweiergespräch (Beratung, Beurteilung),
3. Konfliktgespräch,
4. Postkorb,
5. Präsentation,
6. Gruppendiskussion,
7. Fallstudie.
Bei der Durchführung der Ubungen kann sich die in Artikel 19 desselben Dekrets angeführte Kommission durch externe Berater unterstützen lassen.
Art. 2 - Die Mitglieder der Kommission prüfen die Eignung der Teilnehmer im Hinblick auf die in Anhang 1 angeführten Anforderungsdimensionen und anhand des in Anhang 2 angeführten Bewertungsrasters.
Die Mitglieder der Kommission wechseln sich in einem roulierenden System ab, so dass jedes Mitglied jeden Teilnehmer bewertet. Die abschliessende Gesamtbewertung wird von allen Mitgliedern der Kommission im Konsens festgelegt.
Art. 3 - Die Teilnehmer haben das Eignungsfeststellungsverfahren bestanden, wenn die abschliessende Gesamtbewertung allen Mindestanforderungen für das Amt, für das sie sich beworben haben, entspricht.
Die Mindestanforderungen für das Amt des Schulinspektors sind im Anhang 3 festgelegten Anforderungsprofil durch ein x gekennzeichnet.
Die Mindestanforderungen für das Amt des Schulentwicklungsberaters sind im Anhang 4 festgelegten Anforderungsprofil durch ein x gekennzeichnet.
Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Verabschiedung in Kraft.
Art. 5 - Der für das Unterrichtswesen zuständige Minister ist mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Eupen, den 14. März 2013
Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Der Ministerpräsident Minister für lokale Behörden
K.-H. LAMBERTZ
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung
O. PAASCH

Anhang 1
Anforderungsdimensionen
1. Medienkompetenz
Bedienen und Anwenden
• Beherrscht die Programme MS Outlook, MS Word und MS Excel (insb. Schulinspektor)
Informieren und Recherchieren
• Kennt und nutzt unterschiedliche Wege und Medien, um relevante Informationen zu erlangen
• Sucht die Informationen heraus, an welche er selbst heran kommt
• Besorgt Informationen in kürzester Zeit eigenverantwortlich
• Selektiert Informationen
Kommunizieren und Kooperieren
• Nutzt Medien zur Kommunikation
• Kennt und nutzt Kommunikationskanäle (z.B. nutzt je nach Situation bzw. Problemfall den passenden Kanal. Telefon, Email etc. und informiert die relevanten Personen bspw. durch setzen in CC)
Produzieren und Präsentieren
• Gestaltet mit Hilfe von Medien
• Bereitet Informationen adressatengerecht auf
• Unterstützt verbale Ausführungen durch Visualisierung
• Achtet auf korrekte Formatierung, Layout und Farben
• Achtet auf Lesbarkeit und korrektes Zitieren
2. Projektmanagement
• Beherrscht Grundlagen des Projektmanagements
3. Analysieren, Reflektieren und Handeln
• Nimmt Informationen in kurzer Zeit auf, durchdringt sie
• Erkennt wesentliche Faktoren und Zusammenhänge
• Erarbeitet strukturierte und durchdachte Konzepte und Problemlösungen
• Argumentiert logisch und nachvollziehbar
• Legt Zeitbedarf fest, um Aufgaben zu erledigen
• Behält bei der Erfüllung einzelner Aufgaben den grösseren Zusammenhang im Blick
• Unterscheidet Wichtiges von Unwichtigem, setzt Prioritäten
4. Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Präzision
• Kennt sämtliche seiner/ihrer Pflichten und Aufgaben
• Agiert erkennbar, um diese Pflichten/Aufgaben zu erfüllen
• Trägt die Folgen eigener Handlungen, Entscheidungen
• Berücksichtigt mittel-, langfristige Folgen von Handlungen/Entscheidungen
• Kontrolliert Arbeitsergebnisse bzgl. Fehler, Vollständigkeit, Verständlichkeit usw. bevor sie anderen zugänglich werden
• Erzielt möglichst fehlerfreie Ergebnisse
• Erledigt gestellte Aufgaben fristgerecht
5. Lernbereitschaft, Flexibilität und Offenheit
• Ändert Verhalten, wenn altes Verhalten nicht zu angestrebten Ergebnissen führt
• Gesteht sich und anderen Fehler zu; bekennt sich zu seinen Fehlern
• Fordert (regelmässig) Feedback ein
• Sucht Feedback (in Teilen) umzusetzen
• Nimmt Kritik an, ohne sich zu rechtfertigen
• Setzt sich mit persönlichen Stärken und Lernfeldern auseinander
• Arbeitet an eigenen Lernfeldern
• Erfragt, reflektiert Ansichten, Vorgehen anderer
• Begegnet Neuem mit Interesse
• Nimmt Weiterbildungsmöglichkeiten wahr
• Interessiert sich für Themen ausserhalb des direkten Arbeitsbereichs
• Setzt Gelerntes erfolgreich um
6. Belastbarkeit
• Bewahrt auch bei aussergewöhnlicher Belastung (Dauer, Intensität) Ruhe und Gelassenheit
• Erbringt unter aussergewöhnlicher Belastung erwartete Leistung
• Entwirft Schritte um Hindernisse o.ä. zu überwinden
• Bleibt unter Druck äusserlich ruhig und überlegt; bleibt handlungsfähig
• Setzt unter Druck Prioritäten in seinem Arbeiten
• Reagiert gefasst auf veränderte Aufgabenstellungen und neue Situationen
• Kennt Stressbewältigungsstrategien und wendet diese erfolgreich an
7. Ziele verfolgen, entscheiden und gestalten
• Richtet sein Vorgehen an Zielen aus
• Verfolgt die Zielerreichung
• Nimmt ggf. Kurskorrekturen vor (meint vor allem Planung und Prioritäten)
• Verfolgt Ziele auch über eine längere Zeitdauer
• Nutzt Handlungs- und Entscheidungsspielräume aus
• Trifft in angemessener Zeit (z.B. ohne langes Zögern) Entscheidungen
• Trifft Entscheidungen auch, wenn damit ein Risiko verbunden ist
• Handelt aus sich heraus
• Führt aktiv Ergebnisse herbei, treibt Umsetzung voran
• Macht Vorschläge zur Verbesserung von Abläufen
• Beeinflusst Prozesse durch neue, eigene Ideen
8. Kommunikationsfähigkeit
• Drückt sich mündlich und schriftlich klar, prägnant und verständlich aus
• Lässt ausreden, hört aktiv zu, fragt nach
• Unterstreicht verbale Äusserungen stimmig mit Mimik und Gestik
• Setzt breiten Wortschatz ein
• Stellt sich sprachlich (Komplexität, Tempo) auf seine Gesprächspartner ein
• Erklärt Sachverhalte anschaulich, mit Bildern, Beispielen o.ä.
• Vertritt seine Position mit vielfältigen Argumenten
• Koppelt sich mit Gesprächspartnern rück
9. Moderationsfähigkeit
• Plant Besprechung, Austausch u.ä. zeitlich und inhaltlich
• Bezieht alle Teilnehmer ein
• Leitet und strukturiert den Austausch mit Hilfe verschiedener Moderationsmethoden
• Setzt Visualisierungstechniken ein
• Gestaltet Besprechungen u.ä. ergebnisorientiert
10. Sicheres Auftreten
• Geht von sich aus auf andere zu
• Sucht Blickkontakt zum Gegenüber
• Spricht flüssig, ohne Stocken, ähs o.ä.
• Findet vielfältige/überzeugende Argumente
• Begegnet Fragen, Widerständen o.ä. ruhig, mit Argumenten, Fragen o.ä.
• Strahlt Zuversicht aus, Aufgaben und Probleme erfolgreich bewältigen zu können
• Begeistert Andere schnell und nachhaltig für eigene Ideen
11. Konfliktmanagement
• Kennt Ursachen, Symptome, Verläufe, Eskalationsstufen im Konflikt
• Erkennt Konfliktsymptome, Konfliktstufen und spricht beides an
• Macht unterschiedliche Interessen & gemeinsame Ziele deutlich
• Verhält sich als Mediator neutral, allparteilich
• Stellt Fragen nach Bedürfnissen, Zielen, nächsten Schritten
• Vermittelt bei Konflikten lösungsorientiert zwischen den beteiligten Parteien
• Erreicht bei selbigen ein Verständnis für unterschiedliche Ansichten
Gesehen, um dem Erlass der Regierung 3402/EX/VII/B/II vom 14. März 2013 beigefügt zu werden.
Eupen, den 14. März 2013
Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Der Ministerpräsident Minister für lokale Behörden
K.-H. LAMBERTZ
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung
O. PAASCH

Anhang 2
Bewertungsraster
Anforderungen Ausprägung
" colspan> Nicht durchgängig beobachtbar beobachtbar
1 2 3 4 5
Medienkompetenz        
Projektmanagement        
Analysieren, Reflektieren und Handeln        
Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Präzision        
Lernbereitschaft, Flexibilität, Offenheit        
Belastbarkeit        
Ziele verfolgen, entscheiden und gestalten        
Kommunikationsfähigkeit        
Moderationsfähigkeit        
Sicheres Auftreten        
Konfliktmanagement        

1 2 3 4 5
Nicht beobachtbar Kaum/Selten
beobachtbar
Oft beobachtbar Sehr oft beobachtbar Immer/durchgängig beobachtbar

Gesehen, um dem Erlass der Regierung 3402/EXVII/B/II vom 14. März 2013 beigefügt zu werden.
Eupen, den 14. März 2013
Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Der Ministerpräsident
Minister für lokale Behörden
K.-H. LAMBERTZ
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung
O. PAASCH

Anhang 3
Anforderungsprofil des Schulinspektors
Anforderungen Ausprägung
" colspan> Nicht durchgängig beobachtbar beobachtbar
1 2 3 4 5
Medienkompetenz    x    
Projektmanagement    x    
Analysieren, Reflektieren und Handeln     x    
Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Präzision        x
Lernbereitschaft, Flexibilität, Offenheit     x    
Belastbarkeit     x    
Ziele verfolgen, entscheiden und gestalten     x    
Kommunikationsfähigkeit     x    
Moderationsfähigkeit     x    
Sicheres Auftreten     x    
Konfliktmanagement     x    

1 2 3 4 5
Nicht beobachtbar Kaum/Selten
beobachtbar
Oft beobachtbar Sehr oft beobachtbar Immer/durchgängig beobachtbar

Gesehen, um dem Erlass der Regierung 3402/EX/VII/B/II vom 14. März 2013 beigefügt zu werden.
Eupen, den 14. März 2013
Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Der Ministerpräsident Minister für lokale Behörden
K.-H. LAMBERTZ
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung
O. PAASCH

Anhang 4
Anforderungsprofil des Schulentwicklungsberaters
Anforderungen Ausprägung
" colspan> Nicht durchgängig beobachtbar beobachtbar
1 2 3 4 5
Medienkompetenz     x    
Projektmanagement    x    
Analysieren, Reflektieren und Handeln     x    
Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Präzision     x    
Lernbereitschaft, Flexibilität, Offenheit     x    
Belastbarkeit     x    
Ziele verfolgen, entscheiden und gestalten     x    
Kommunikationsfähigkeit     x    
Moderationsfähigkeit     x    
Sicheres Auftreten     x    
Konfliktmanagement     x    

1 2 3 4 5
Nicht beobachtbar Kaum/Selten
beobachtbar
Oft beobachtbar Sehr oft beobachtbar Immer/durchgängig beobachtbar

Gesehen, um dem Erlass der Regierung 3402/EX/VII/B/II vom 14. März 2013 beigefügt zu werden.
Eupen, den 14. März 2013
Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Der Ministerpräsident Minister für lokale Behörden
K.-H. LAMBERTZ
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung
O. PAASCH