Erlass der Wallonischen Regierung, durch den die Teilnehmer der Fischfangaktion, die von der Fischfanggesellschaft von Laneffe im Rahmen ihrer Veranstaltung "Pêche en Famille" organisiert wird, am Samstag, den 15. August 2015 von der Pflicht zum Besitz eines Angelscheins befreit werden
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Die Wallonische Regierung,
Aufgrund des Gesetzes vom 1. Juli 1954 über die Flussfischerei, Artikel 8 Absatz 3;
Aufgrund des am 26. Januar 2015 von der "Fédération halieutique de l'Entre-Sambre et Meuse" für die Fischfanggesellschaft von Laneffe eingereichten Antrags;
In der Erwägung, dass sich die durch die Fischfanggesellschaft von Laneffe organisierte Veranstaltung ausgezeichnet in die Politik der Wiederbelebung des Fischfangs einfügt;
Auf Vorschlag des Ministers für ländliche Angelegenheiten;
Nach Beratung,
Beschließt :
Einziger Artikel - Den Teilnehmern der Fischfangaktion, die am Samstag, den 15. August 2015 von der Fischfanggesellschaft von Laneffe auf ihrer Fischereistrecke in Laneffe, Gemeinde Walcourt, im Rahmen der Veranstaltung "Pêche en Famille" organisiert wird, wird erlaubt, an diesem Tag ohne gültigen Angelschein der Wallonischen Region zu fischen.
Namur, den 26. März 2015
Der Minister-Präsident
P. MAGNETTE
Der Minister für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus und Sportinfrastrukturen, und Vertreter bei der Großregion
R. COLLIN